Beratungsprotokolle nicht unterschreiben!

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Tipps zum richtigen Umgang mit Protokollen zur Anlageberatung

Tipps zum richtigen Umgang mit Protokollen zur Anlageberatung

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Bereits seit dem 1. Januar 2010 müssen Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ein schriftliches Protokoll anfertigen und dem Privatanleger vor Vertragsabschluss aushändigen. Statt die Qualität der Anlageberatung zu verbessern, versuchen einzelne Anbieter mit den Protokollen nur ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren. Solange es Anbieter gibt, die gesetzliche Bestimmungen missachten und verwendete Haftungsfreizeichnungsklauseln den Schutz vor Falschberatung leicht ins Gegenteil verkehren können, sollte sich niemand zur Unterschrift drängen lassen und irgendetwas leichtfertig unterzeichnen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Weitere Hinweise zum richtigen Umgang mit den Beratungsprotokollen bietet das Faltblatt "Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Anlageberatung" der Verbraucherzentrale. Es ist kostenfrei in allen Beratungsstellen erhältlich und kann hier heruntergeladen werden.

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Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
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