Ein unerwünschter Werbeanruf für Ginkgo-Präparate und wenig später haben Verbraucher die Ware im Briefkasten. Dahinter versteckt sich eine weitere Masche, um "Pillen-Abos" unter die Leute zu bringen. Mit diesem Problem melden sich derzeit Konsumenten aus Nordthüringen bei der Verbraucherzentrale.
Herr G. aus Nordhausen ist sich sicher: er wollte nur einmal kostenlos Ginkgo Nova testen. Von regelmäßigen Lieferungen sei am Telefon keine Rede gewesen. Dennoch erhielt er vom Center für Ernährung und Gesundheit UG aus Eisleben eine Auftragsbestätigung für ein Abo. Alle acht Wochen soll er zum Abo-Vorzugspreis von 49,90 Euro pro Monatsvorrat ein Jahr lang eine Lieferung erhalten. In den letzten Tagen häufen sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen Beschwerden über telefonisch untergeschobene Pillen-Abos.
"Wer Ärger aus dem Weg gehen möchte, sollte handeln und mit Zusendung der Probelieferung sofort, per Einwurfeinschreiben widerrufen" sagt Silvia Georgi, Beraterin in Nordhausen. Dafür haben Verbraucher in der Regel 14 Tage Zeit, wenn der Vertrag am Telefon geschlossen wurde und die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten wurden. "Verbraucher sollten am besten schriftlich und per Einwurf-Einschreiben widersprechen, und die Ware zurücksenden", so Georgi.
Dazu gibt es auch einen entsprechenden Musterbrief unter www.vzth.de/musterbriefe (Abwehr einer unberechtigten Forderung).
Dabei ist die Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) mit Ginkgo fraglich. Die Menge des Extrakts ist hier oftmals so gering, dass er nur für Werbezwecke wirksam ist. Positive Wirkungen auf Konzentration und Gedächtnisleistung sind bei NEM mit Ginkgo wissenschaftlich nicht nachweisbar.
Antworten auf Fragen zu Vertragsschlüssen am Telefon erhalten Verbraucher in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Mehr zum Thema "Ginkgo ist nicht gleich Ginkgo" finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale "Klartext Nahrungsergänzungsmittel".