Warnung vor Fake-Mahnungen: Angeblich Pornos gestreamt

Pressemitteilung vom
Zahlreiche Verbraucher haben sich in den vergangenen Tagen mit angeblichen Forderungen oder Mahnungen an die Verbraucherzentrale Thüringen gewandt. Vermeintliche Kanzleien forderten sie per E-Mail auf, Geld für das Streaming von Pornos zu überweisen. Sie hätten Urheberrechte verletzt.
Eine Computertastatur und ein Mahnschreiben.

Zahlungsaufforderungen und Mahnungen kommen üblicherweise per Post - und nicht per E-Mail. 

Zahlreiche Verbraucher haben sich in den vergangenen Tagen mit angeblichen Forderungen oder Mahnungen an die Verbraucherzentrale Thüringen gewandt. Vermeintliche Kanzleien forderten sie per E-Mail auf, Geld für das Streaming von Pornos zu überweisen. Sie hätten Urheberrechte verletzt.

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Streaming ist das Konsumieren von Videos oder Musik im Internet – ohne erst eine DVD oder CD kaufen zu müssen. Auf diese Weise Filme oder Hits zu genießen, ist eine komfortable Sache. Allerdings gibt es dafür legale und illegale Portale. In den illegalen verletzt der Benutzer mit dem Ansehen oder Anhören Urheberrechte. Mit dem Vorwurf, genau das getan zu haben, kontaktieren momentan kriminelle Geschäftemacher, getarnt als vermeintliche Kanzleien, Verbraucher in Thüringen.

Sie versenden gefälschte Forderungen und Mahnungen per E-Mail. Darin wird behauptet, der Angeschriebene hätte Pornos per Streaming angesehen. Dabei seien Urheberrechte verletzt worden, beispielsweise von „Erotica X Angel“ oder „MMV Angel“. Gefordert werden hohe dreistellige Summen an Schadensersatz, zu überweisen auf das Konto der angeblichen Rechtsanwälte. Außerdem solle die Erklärung unterschrieben werden, das angemahnte Verhalten künftig zu unterlassen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt: Reagieren Sie keinesfalls auf diese E-Mails. Öffnen Sie vor allem nicht den Anhang. Er könnte einen Virus enthalten. Löschen Sie die Schreiben und entfernen Sie sie aus Ihrem Postfach.

Die Absende-Adressen und Kanzleinamen variieren. Beispiele sind: „Werner und Albrecht“, „Bauer und Schubert“ oder „Lehmann und Winter“. Möglicherweise gibt es einige der Kanzleien tatsächlich. Dann könnte ihr Name missbraucht worden sein. Die benannten Filmtitel lassen alle auf pornografischen Inhalt schließen. 

Kriminelle Geschäftemacher nutzen Schamgefühl aus

„Das Thema ist sehr intim, weshalb manche Verbraucher erstmal lieber zahlen als sich Rat zu holen“, weiß Kristin Fernschild, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Wer angesichts der Forderungen unsicher ist, wird von den Verbraucherschützern jederzeit vertraulich beraten. Unser Beratungsangebot und alle Beratungsstellen finden Sie hier: https://www.vzth.de/beratung-th

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