Augen auf beim ersten Stromvertrag: Fünf Tipps der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Ausbildungsbeginn und Studienbeginn – die erste Wohnung steht an. Viele Dinge müssen plötzlich geregelt werden. Auch ein Stromvertrag muss abgeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt fünf Tipps für den Einzug in die eigene Wohnung.
Ein Paar äregert sich über die Gaspreiserhöhung ihres Anbieters.
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Ausbildungsbeginn und Studienbeginn – die erste Wohnung steht an. Viele Dinge müssen plötzlich geregelt werden. Auch ein Stromvertrag muss abgeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt fünf Tipps für den Einzug in die eigene Wohnung.

  1. Bei der Wohnungsübergabe den Zählerstand schriftlich festhalten und den Zähler abfotografieren. Teilen Sie den Zählerstand dem Energieversorger mit. Sie wissen nicht, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört? Einmal zum Beispiel den Backofen anstellen, dann müsste der entsprechende Zähler laufen. Oder den Grundversorger fragen, das sind meist die lokalen Stadtwerke. Die Zählernummern stehen direkt auf den Zählern.
  2. Spätestens nach vier Wochen erneut den Zähler ablesen und den Verbrauch auf 365 Tage hochrechnen. So sehen Sie, ob die monatliche Pauschale zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist. Nun lässt sich auch ein eventueller Tarif- oder Anbieterwechsel besser planen, denn manche Verträge sind günstig bei einem niedrigen Verbrauch, aber teuer bei höherem Verbrauch. Bis dahin kann es sinnvoll sein, mit dem Grundversorgungstarif beim örtlichen Stromanbieter mit 14-tägiger Kündigungsfrist zu starten.
  3. In Zeiten von Online-Lehrveranstaltungen und Home Office steigt die Aufenthaltsdauer in der Wohnung. Und wer viel zu Hause ist, kocht häufig auch mehr. Sie verbrauchen weniger Energie, wenn Sie frische Lebensmittel statt Tiefkühlkost zubereiten. Sie sparen das Tiefkühlen wie auch das Wiederauftauen. Wasser bringen Sie am energiesparendsten mit dem Wasserkocher zum Kochen, statt mit dem Herd. Befüllen Sie den Wasserkocher nur mit der benötigten Wassermenge.
  4. Vorsicht bei stromfressenden Mitbringseln: alte Kühl- und Gefriergeräte verbrauchen jede Menge Strom. Macht das eigene Budget eine Neuanschaffung nicht möglich, sollte die Kühlschranktemperatur mit einem Thermometer geprüft werden. Vielleicht ist er viel zu kalt eingestellt und die Temperatur lässt sich reduzieren? Auch das Abtauen des Gefrierschranks senkt den Verbrauch. Ein Strommessgerät bringt Klarheit über den Verbrauch der Haushaltsgeräte. Es kann kostenfrei bei der Verbraucherzentrale ausgeliehen werden.
  5. Auch die Beleuchtung kann den Stromverbrauch in die Höhe treiben. Meinen es die Eltern beim Auszug gut und geben die alte Stehlampe mit, ist das zwar eine schöne Erinnerung, aber auch eine echte Belastung für die Stromrechnung. Deshalb lieber auf energiesparende LEDs setzen. Die zunächst teure Anschaffung macht sich über die Monate betrachtet schnell bezahlt.

Sie haben weitere Fragen? Die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen helfen beim Sparen – gerne auch bei einem Energie-Check direkt bei Ihnen zu Hause. Ein Termin kann unter Tel. 0800 809 802 400 oder (0361) 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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