So werden Sie Schimmel in der Wohnung los

Pressemitteilung vom
Zahlreiche Studien sehen einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Schimmelpilze und Atemwegsbeschwerden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, wie man den Schimmel in der eigenen Wohnung wieder los wird.

Zahlreiche Studien sehen einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Schimmelpilze und Atemwegsbeschwerden. Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, über die Luft eingeatmet, allergische und reizende Reaktionen beim Menschen auslösen. Da bislang keine Grenzwerte für Schimmelpilze festgelegt werden können, muss das Vorsorgeprinzip angewendet werden, wonach Schimmel in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und beseitigt werden muss, bevor es zu Erkrankungen kommt.

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Nur wenn die Ursache der Schimmelbildung erkannt und beseitigt wurde, kann eine Schimmelsanierung erfolgreich und nachhaltig sein. Die Situation sollte daher immer durch Fachleute beurteilt und die Sanierung fachgerecht geplant und durchgeführt werden. Sind nur kleine Flächen bis zu einem halben Quadratmeter lediglich an der Oberfläche befallen, kann der Schimmelbelag auch selbst entfernt werden. Dabei ist es ratsam, vorsorglich Handschuhe, Mundschutz mit Feinstaubfilter (mindestens Filterstufe P2), Schutzbrille und eventuell einen Einweg-Overall zu tragen. Wer unter Allergien oder chronischen Erkrankungen leidet oder ein geschwächtes Immunsystem hat, sollte nicht selbst Hand anlegen oder sich während der Sanierung im Raum aufhalten.

Schimmel vollständig entfernen

Schimmel muss stets vollständig entfernt werden, denn auch abgestorbene Bestandteile können allergische und reizende Wirkungen auslösen. Daher sollten befallene Stellen möglichst rasch beseitigt werden. Achtung: Keinen Staub aufwirbeln! Bei glatten, geschlossenen Flächen wie Glas, Metall, Lack und Kunststoffen kann die Oberfläche leicht mit einem Haushaltsreiniger abgewischt werden. Vorsicht: Essig ist zur Schimmelbekämpfung ungeeignet, da die meisten Pilze gerne in einem sauren Milieu wachsen. In der Reaktion mit kalkhaltigen Flächen und Putzen kann der Essig sogar neutralisiert werden und ein Schimmelwachstum begünstigen.

Umgang mit befallenen Tapeten

Poröse Materialien wie Tapeten, Gipskarton- oder Spanplatten sind oft nicht zu reinigen, sondern sollten direkt entfernt werden. Polstermöbel und Textilien lassen sich ebenfalls nur sehr schwer von Schimmelpilzen befreien und können oft nur noch entsorgt werden. Um Sporen und Bakterien zu binden, sollten die Tapeten vor dem Entfernen angefeuchtet oder eingekleistert werden. Die verputzte Wand unter der Tapete kann mit 70- bis 80-prozentigem Ethylalkohol (Brennspiritus) gereinigt werden. Gut trocknen lassen, gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer!

Desinfektionsmittel unnötig

Eine Desinfektion ist bei der Schimmelsanierung in der Regel nicht erforderlich. Die zur Vorbeugung gern benutzten Anti-Schimmelprodukte können zudem lebenslange Kontaktallergien hervorrufen. Da sich die Wirkstoffe meist im Hausstaub oder in der Raumluft wiederfinden, sind auch die Bewohnerinnen und Bewohner diesen Substanzen ausgesetzt. Zudem besteht die Gefahr, dass Bakterien gegen die Wirkstoffe immun werden und damit zunehmend nicht mehr bekämpft werden können. Alle mit Schimmel belasteten Abfälle, gehören - in Plastikbeutel verpackt - in den Hausmüll.

Größere Schimmelschäden sollten von Fachleuten beseitigt werden, welche auf diese Sanierungen spezialisiert sind. Nur sie wissen um mögliche Gefahren und sind mit den nötigen Techniken, Schutzvorkehrungen sowie den aktuellen Vorschriften vertraut.

Bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale:  online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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