Eigentlich wollte Herr N. nur einen Internetanschluss bei einem Telefonanbieter, um mit dem Smartphone übers Internet telefonieren zu können. Doch plötzlich erhielt er Rechnungen über mehrere hundert Euro. Die Verbraucherzentrale Thüringen konnte weiterhelfen.
Mehrere hundert Euro teure Telefonrechnungen, obwohl gar kein Telefonanschluss vorlag: Diesem Problem sah sich Herr N. gegenüber und wandte sich, dank einer ehrenamtlichen Helferin, an die Verbraucherzentrale. Rebecca Bergman, Juristin in der Beratungsstelle Erfurt, forderte den Anbieter auf rechtlich darzulegen, wie die Kosten entstanden sind. Am Ende erreichte Bergmann, dass Herr N. über 600 Euro zurückerstattet bekam.
Um mit Freunden und Familie in Afghanistan telefonieren zu können, wollte Herr N. einen Internetvertrag abschließen. Nach einem ersten Infogespräch im Laden, erhielt er kurze Zeit später einen Anruf des Anbieters. Dabei hat ihm der Mitarbeiter ein gar nicht benötigtes Komplettpaket verkauft. Zum Telefonieren nutzte Herr N. allerdings nur das WLAN aus dem Komplettpaket und den Facebook Messenger seines Smartphones. Auf diese Weise konnte er kostenlos telefonieren. Trotzdem erhielt er hohe Telefonrechnungen, obwohl das Festnetz gar nicht angeschlossen war.
Herr N. ließ mithilfe einer ehrenamtlichen Helferin die Option für Auslandstelefonate übers Festnetz sperren und kurioserweise kamen danach keine Rechnungen mehr. Das Telefonieren per WLAN und Messenger funktionierte mit dem Smartphone aber nach wie vor. Bei der Verbraucherzentrale schlüsselte Rebecca Bergmann den Fall detailliert auf. "Wir haben das Komplettpaket sofort gekündigt und den Anbieter aufgefordert, uns zu erklären woher die hohen Kosten stammen", so Bergmann.
Nach mehreren Anrufen und Briefen setzte die Verbraucherschützerin rechtlich durch, dass Herr N. sein Geld zurückerstattet bekam. Das Unternehmen hat sich zur Ursache jedoch nicht geäußert und auch das Prüfprotokoll nicht vorgelegt. "Wir werden die Arbeit der Verbraucherzentrale gern weiterempfehlen", schrieb die ehrenamtliche Helferin von Herr N. anschließend in einer E-Mail.