Fünf Fragen zu Namensänderungen bei Pauschalreisen

Pressemitteilung vom
Der langgeplante Urlaub steht vor der Tür, doch ein neuer Job oder ein plötzlicher Umzug kommt dazwischen. Damit die Reise nicht verfällt, ist es möglich sie auf eine Ersatzperson zu übertragen. Worauf dabei zu achten ist, verrät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Der langgeplante Urlaub steht vor der Tür, doch ein neuer Job oder ein plötzlicher Umzug kommt dazwischen. Damit die Reise nicht verfällt, ist es möglich sie auf eine Ersatzperson zu übertragen. Worauf dabei zu achten ist, verrät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Off

Habe ich einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn ich die Reise kurzfristig storniere?

Das ist eher nicht der Fall. Ohne Reiserücktrittsversicherung und einen Grund, der darin abgedeckt ist, fallen oftmals hohe Stornokosten an. Am Ende bleiben sie auf den Kosten sitzen, die bis zum 100 Prozent des Reisepreises betragen können.

Kann ein Freund oder Verwandter einfach so die Pauschalreise für mich antreten?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Allerdings ist das auch von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter abhängig, ob Sie die Pauschalreise an andere abgeben können. Diese Option heißt meist "Namensänderung" oder "Name Change".

Kostet so eine simple Namensänderung etwas?

Alle Gebühren, die nun bei der Übertragung der Pauschalreise anfallen, müssen von Ihnen bzw. dem oder der neuen Reisenden getragen werden. Üblich sind Bearbeitungsgebühren von etwa 30 Euro. Horrende Summen dürfen nicht verlangt werden, das entschied das Landgericht München (Urteil vom 26.09.2013, Az. 12 O 5413/13). Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte hilft auch die Verbraucherzentrale.

Muss die Ersatzperson bestimmte Details beachten?

So banal es klingt, aber der oder die neue Reisende muss den Urlaub auch antreten kön-nen. Ist eine Tropentauglichkeit oder auch ein bestimmtes Visum notwendig, so muss er oder sie das für die Reise vorlegen können. Ist das nicht vorhanden, dann muss der Reise-veranstalter der Ersatzperson nicht zustimmen.

Ist es möglich die Reise eventuell zu verkaufen?

Ja, ist es. Darauf haben sich eine Reihe von Internetportalen spezialisiert. Gegen eine Provisionsgebühr kann dort ein Inserat eingestellt werden und die Reise wird an eine andere Person verkauft. Stornokosten fallen so nicht an. Einen Widerspruch kann der Veranstalter zwar erheben, das geschieht jedoch nur sehr selten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.