- Am Mittwoch, dem 3. April, dreht sich in der Beratungsstelle Leinefelde alles um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und private Versicherungen.
- In individuellen Gesprächen (9 bis 16 Uhr) und bei einem Vortrag (11 Uhr) erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie sinnvoll und selbstbestimmt vorsorgen.
- Für die Informationsgespräche ist eine telefonische Anmeldung nötig.
- Alle Angebote sind kostenfrei.
Mit manchen Dingen sollte man sich beschäftigen, bevor der Ernstfall eintritt. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht gehören dazu. Diese beiden Dokumente legen fest, wer wichtige Aufgaben wahrnehmen oder Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht in der Lage dazu ist. Zu einer sinnvollen und selbstbestimmten Vorsorge gehören auch die richtigen Versicherungen. Welche sind wichtig, welche überflüssig?
Der sinnvollen und selbstbestimmten Vorsorge widmet die Verbraucherzentrale Thüringen am Mittwoch, dem 3. April, einen Aktionstag in Leinefelde. Veranstaltungsort ist die Beratungsstelle in der Jahnstraße 12.
Von 9 bis 16 Uhr informieren die Fachberaterinnen kostenfrei in individuellen Gesprächen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie rund um private Versicherungen. Termine müssen zuvor telefonisch unter (03631) 98 22 19 oder (0361) 555 14 0 vereinbart werden.
Für 11 Uhr lädt die Verbraucherzentrale außerdem zum Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ in die Beratungsstelle ein.
Jurist Dirk Weinsheimer, der den Vortrag hält, erläutert: „Ohne diese Dokumente geben Sie Entscheidungen aus der Hand, die Sie selbst hätten treffen können. Entscheiden wird dann im Ernstfall ein Arzt beziehungsweise ein Betreuer oder ein Gericht – nicht automatisch die eigene Familie.“
Vor und nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit, sich über das breit gefächerte Beratungs- und Vortragsangebot der Verbraucherzentrale Thüringen zu informieren.
- Hintergrund: Warum lohnt sich eine Patientenverfügung?
Ohne dieses Dokument entscheiden andere, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Man wird fremdbestimmt durch einen Arzt, der die Angehörigen befragt. Für Angehörige kann das eine harte Bürde sein, etwa wenn ein geliebtes Familienmitglied im Koma liegt oder hirntot ist. Künstliche Ernährung? Wiederbelebung bei Kreislaufversagen? All diese Fragen sollten Sie selbst beantworten und nicht anderen überlassen.
- Hintergrund: Muss ich für eine Patientenverfügung zum Notar?
Nein, wichtig ist aber, sein Schreiben mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Fragen Sie zuvor Ihren Hausarzt, was er Ihnen raten würde. Ihre Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte in das Dokument aufzunehmen.
- Hintergrund: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht: Was ist der Unterschied?
Mit der Patientenverfügung drücke ich meinen Willen aus, was Medizinisches angeht. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtige ich eine Person, mich rechtlich zu vertreten. Sie kann beispielsweise Bank- und Behördenangelegenheiten für mich regeln – und das ab sofort. Deshalb sollte ich der Person vertrauen. Schon bei einem gebrochenen Bein kann eine Vorsorgevollmacht nützlich sein. Soll die Person Grundstücksfragen entscheiden dürfen, muss ich für das Dokument zum Notar. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet, wenn man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann, ein Betreuer oder ein Gericht – und nicht die eigene Familie.