Bauherren haben Recht auf ausführliche Leistungsbeschreibung

Pressemitteilung vom
Ist der Vertrag für den Bau des eigenen Hauses endlich unterschrieben, geht für viele ein Traum in Erfüllung. Weniger traumhaft sind dagegen die Mehrkosten, die sich schon bald nach Baubeginn häufen können – und die im Angebot so mancher Baufirma mit keinem Wort erwähnt werden.
Münzen vor einem Huas

Ist der Vertrag für den Bau des eigenen Hauses endlich unterschrieben, geht für viele ein Traum in Erfüllung. Weniger traumhaft sind dagegen die Mehrkosten, die sich schon bald nach Baubeginn häufen können – und die im Angebot so mancher Baufirma mit keinem Wort erwähnt werden.

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„Bauherren haben das Recht auf eine vollständige, detaillierte und transparente Baubeschreibung, und zwar schon vor Vertragsabschluss. Das ist seit 2018 gesetzlich vorgeschrieben“, sagt Claudia Kreft, Baurechtsberaterin der Verbraucherzentrale Thüringen. Mit einer ausführlichen Leistungsbeschreibung erhalten Bauwillige einen Überblick, was genau sie für ihr Geld bekommen. So können Angebote verschiedener Baufirmen miteinander verglichen werden. „Je genauer die Bauschreibung ist, desto besser sind Bauherren vor bösen Überraschungen geschützt. Steht zum Beispiel schon vor Vertragsschluss fest, welche Fenster verbaut werden, kann der Bauträger nicht eigenmächtig eine Ausführung wählen, die teurer oder billiger ist“, so die Baurechtsexpertin.

Verbindlichen Termin für die Fertigstellung nennen

Zudem müssen alle Baubeschreibungen einen verbindlichen Zeitpunkt der Fertigstellung nennen. „Der Termin ist wichtig für die eigene Planungssicherheit. Schließlich muss die alte Wohnung pünktlich gekündigt und der Umzug bewerkstelligt werden“, sagt Claudia Kreft. Muss der Einzug verschoben werden, weil zum Beispiel noch Baumängel zu beseitigen sind, haftet das Bauunternehmen im Verschuldensfall für den Verzug.

Baufirma muss wichtige Unterlagen herausgeben

Neben der Leistungsbeschreibung müssen dem Bauherren auch konkrete Informationen und Unterlagen über die installierte Technik und die verwendeten Materialien des Hauses zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch, wenn ohne eigenen Architekten schlüsselfertig gebaut wird. Diese Unterlagen sind wichtig, wenn beispielsweise bei der Beantragung von Fördermitteln nachgewiesen werden muss, dass die energetische Bauausführung den gesetzlich vorgeschriebenen Standards entspricht.

Die Baurechtsberatung der Verbraucherzentrale bewertet Angebote und überprüft Bauverträge. Fragen zur Heiztechnik oder Wärmedämmung des geplanten Hauses beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Termine können telefonisch unter Tel. (0361) 555140 vereinbart werden, für eine Energieberatung auch unter der Nummer (0800) 809 802 400 (beide kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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