Eichsfeld-Sparkasse kündigt: Betroffene sollten widersprechen

Pressemitteilung vom
Mehrere Sparkassen in Thüringen haben bereits Hunderte langfristige Prämiensparverträge gekündigt. Darunter ist jetzt auch die Kreissparkasse Eichsfeld.
Ein Ordner mit Unterlagen auf einem Tisch
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Die Verbraucherzentrale Thüringen rät zur genauen Prüfung der Prämiensparverträge

  • Immer mehr Kunden der Kreissparkasse Eichsfeld beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen über die Kündigung ihrer Prämiensparverträge.
  • Die Kreissparkasse Eichsfeld hatte im Sommer 2019 angekündigt, 1800 Prämiensparverträge zu kündigen.
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, ihre Verträge genau zu überprüfen und der Kündigung unter bestimmten Bedingungen zu widersprechen.

Mehrere Sparkassen in Thüringen haben bereits Hunderte langfristige Prämiensparverträge gekündigt. Darunter ist jetzt auch die Kreissparkasse Eichsfeld.

Die Eichsfeld-Sparkasse behauptet in ihren Kündigungsschreiben von Ende Januar, der Prämiensparvertrag sei von beiden Seiten erfüllt, weil die vereinbarte höchste Prämienstufe erreicht sei. „Auch nach dem BGH-Urteil darf eine Sparkasse nicht jeden Prämiensparvertrag kündigen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass Sparkassen langfristige Verträge unter Umständen kündigen dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18).

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihren Prämiensparvertrag sorgfältig zu prüfen. Wenn im Vertrag eine Prämienstaffel vereinbart war, die die Zahlung der höchsten Prämie für das 15. bis zum 25. Sparjahr vorgesehen hat, kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Sparkasse diese Verträge nicht kündigen. Dies ist erst dann möglich, wenn die Sparkasse alle vereinbarten Prämien gezahlt hat. Ist der Sparvertrag befristet, also enthält er eine feste Laufzeit, sei innerhalb der Frist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

„Verbraucher sollten ihre Verträge unbedingt prüfen und der Kündigung schriftlich widersprechen“, rät Andreas Behn. Für den Widerspruch steht ihnen unser Musterbrief unter www.vzth.de/musterbriefe kostenlos zur Verfügung.

Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert auch unser Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“.

Bei weiteren Fragen zur Kündigung können sich Betroffene direkt an die Beratungsstelle in Heiligenstadt, Göttinger Straße 5, wenden (zentrale Terminvergabe unter Tel. 0361 3461111 bzw. 03631 982219).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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