- Geraten Verbraucher pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten, müssen ihre Raten von Darlehensverträgen während der Monate April, Mai und Juni 2020 gestundet werden.
- Der Bundesverband Deutscher Banken empfiehlt Kreditinstituten aber, trotz Kreditaussetzung auf Zinszahlungen zu bestehen. Dies widerspricht dem Gesetz, das die Zinsen grundsätzlich miteinbezieht.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht die Umsetzung dieses Kreditmoratoriums und ruft Verbraucher auf, konkrete Fälle einzureichen.
Der Bundestag hat im März ein Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beschlossen. So sollen Verbraucher, die Kredite bedienen müssen, vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen innerhalb einer vorerst dreimonatigen Aussetzungsperiode Kredite nicht bedient werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Umsetzung des Kreditmoratoriums durch die Geldinstitute nun unter die Lupe und bittet Verbraucher um Mithilfe.
Die Corona-Pandemie bedeutet für viele Verbraucher ausfallende Einnahmen, zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit oder wegbrechende Aufträge als Freiberufler. In der Folge können sie Darlehen nicht mehr bedienen. Damit Kreditnehmer in dieser Situation nicht unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommen, hat der Bundestag im März ein Kreditmoratorium verhängt. Es sieht vor, dass Schuldner, die aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten sind, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen können. Diese Aussetzung ist nur möglich, wenn der Kreditvertrag vor dem 15. März 2020 geschlossen wurde.
Im Zweifel: Finanzierung prüfen lassen
Wer absehbar länger als die gesetzlich vorgesehenen drei Monate weniger verdient, sollte die Zeit nutzen und seine Finanzierung prüfen.
„In unserer Beratung stellen wir immer wieder fest, dass Verbraucher für sie ungünstige Finanzierungen gewählt haben“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Sinnvoll ist es, sich etwa vor dem Kauf einer Immobilie unabhängig zu beraten lassen. Aber auch nachträglich kann es sich lohnen, bestehende Finanzierungen auf ihre Qualität zu überprüfen.“
Unabhängigen Rat dazu erhalten Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Thüringen – persönlich in ihrer Beratungsstelle vor Ort oder am Telefon, beides nach vorheriger Terminabsprache über unser zentrales Servicetelefon (0361) 555 14-0. Zum Thema Finanzierung bieten wir auf dieser Webseite auch eine Email-Beratung an.
Kredit gestundet? – Melden Sie sich!
Die Einhaltung des Gesetzes zum Kreditmoratorium nimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) genauer unter die Lupe. Die Verbraucherschützer möchten wissen, wie Banken konkret reagieren, wenn Verbraucher mit Darlehen pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten haben.
Dabei ist der vzbv auf die Hilfe betroffener Verbraucher angewiesen und bittet um Meldung, wenn sie:
- bei ihrer Bank die Stundung eines Kredits beantragt haben
- Probleme hatten, die Stundung bei ihrer Bank durchzusetzen
- die Stundung der Tilgung durchgesetzt haben, die Bank aber an der Zinsforderung auch während der Aussetzung festhält
- aufgrund pandemiebedingter Zahlungsschwierigkeiten andere Vereinbarungen mit den Kreditgebern getroffen haben
Bitte melden
Betroffene können auf unserer Webseite direkt eine Meldung absenden und relevante Unterlagen hochladen.