Sparkassenkunden sollen sich an Schlichtungsstelle wenden

Pressemitteilung vom
Nach der Kündigung von 6000 Prämiensparverträgen durch die Sparkasse Altenburger Land hatten viele Sparkassenkunden Widerspruch eingelegt. Jetzt wies die Sparkasse in einem Schreiben die Widersprüche zurück. Die Verbraucherzentrale Thüringen ermutigt Betroffene, sich damit nicht abzufinden.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.
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Nach der Kündigung von 6000 Prämiensparverträgen durch die Sparkasse Altenburger Land hatten viele Sparkassenkunden Widerspruch eingelegt. Sie folgten damit dem Rat der Verbraucherzentrale Thüringen. Jetzt wies die Sparkasse in einem Schreiben die Widersprüche zurück. Die Verbraucherzentrale ermutigt Betroffene, sich damit nicht abzufinden, sondern sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden.

Die Kündigungen der Prämiensparverträge durch die Sparkasse Altenburger Land sind unrechtmäßig, so die Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen. Auf Anraten der Verbraucherschützer hatten viele Sparkassenkunden der Kündigung widersprochen.

Diesen Widerspruch schmetterte die Sparkasse jetzt ab. In ihrem Schreiben argumentierte sie, dass es bei den besonderen Konditionen der betroffenen Verträge unklar sei, ob die höchste Prämienstufe überhaupt jemals erreicht werde. Eine zeitlich unbegrenzte Sparmöglichkeit könne ein Kunde aber schon aus ökonomischer Sicht nicht erwarten. Die Kündigung trete demnach zum Ende des Jahres in Kraft.

„Sparkassenkunden sollten das nicht einfach so hinnehmen, sondern sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden“, sagt Andreas Behn, Referent Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Nach unserer Auffassung ist die Kündigung unrechtmäßig, weil bei keinem der betroffenen Verträge alle vereinbarten Prämien ausgezahlt wurden.“

Das können Verbraucher jetzt tun

  • Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen. Den Kontakt der Schlichtungsstelle finden Sie im Antwortschreiben der Sparkasse oder hier.
     
  • Sparkassenkunden mit einer Rechtsschutzversicherung, die Aussicht auf eine Deckungszusage haben und deren Selbstbeteiligung niedrig ist, können auch eine Klage gegen die Kündigung prüfen.
     

Bei weiteren Fragen zum Thema können sich Verbraucher direkt an unsere Beratungsstellen in Altenburg, Dostojewskistraße 6, oder in Gera, Humboldtstraße 14, wenden. Eine Beratung ist nur nach Terminvereinbarung unter Tel. (0361) 555 14 0 bzw. (0365) 8310110 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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