- Über eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sollte sich jeder Erwachsene Gedanken machen.
- Ohne Patientenverfügung entscheiden andere, was mit einem geschieht, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann.
- Die Verbraucherzentrale hilft, alle wichtige Punkte in den Dokumenten aufzunehmen. Schreiben müssen Sie sie aber selbst.
- Ab sofort können Sie sich für den zweiten kostenlosen Infotag am 25. September anmelden.
Diese Themen brennen nicht nur Silvia Georgi und Dirk Weinsheimer auf den Nägeln. Die Juristin und der Jurist beraten bei der Verbraucherzentrale Thüringen zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Am Dienstag boten sie in Nordhausen erstmals einen Informationstag dazu an – mit großem Erfolg. Sämtliche Zeitfenster für individuelle Beratungsgespräche waren ausgebucht.
Aufgrund der großen Nachfrage soll es nun einen zweiten Infotag geben. Neuer Termin ist der Dienstag, 25. September, von 13 bis 16 Uhr. Die Beratung ist kostenlos. Sie erfolgt im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.
Termine müssen vorher telefonisch unter (0361) 555 14 0 vereinbart werden. Die Beratungsstelle in Nordhausen befindet sich am August-Bebel-Platz 6.
„Dass es wichtig ist, für den Ernstfall vorzusorgen, haben viele erkannt“, zieht Dirk Weinsheimer ein Fazit zur Premiere. Den meisten Ratsuchenden sei es bereits darum gegangen, wie man eine Patientenverfügung formuliert. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät davon ab, auf vorgefertigte Formulare zurückzugreifen. Die sind oft unflexibel oder klären Fragen zu pauschal.
Beispielsweise, wenn es um die Organspende nach dem Tod geht: Statt sich für ein Ja oder Nein zu entscheiden, kann die Bereitschaft auf einzelne Organe eingeschränkt werden. Organe wie Herz oder Haut können ausgeschlossen werden.
Die beiden Fachberater der Verbraucherzentrale helfen dabei, alle wichtigen Punkte in die Patientenverfügung aufzunehmen. Dazu gehören etwa auch die Konfession und bestimmte Werte, die man vertritt.
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung legen fest, wer wichtige Aufgaben wahrnehmen oder im Sinne des Betroffenen entscheiden darf, wenn dieser selbst nicht in der Lage dazu ist. Eine Broschüre können Sie sich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.
Entscheiden Sie selbst, sonst müssen es andere tun
Ohne die Patientenverfügung entscheiden andere, was mit einem geschieht, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Man wird fremdbestimmt, durch Angehörige oder im Zweifelsfall einen Arzt. Für Angehörige kann das eine harte Bürde sein, etwa wenn ein geliebtes Familienmitglied im Koma liegt oder hirntot ist. Künstliche Ernährung? Wiederbelebung bei Kreislaufversagen? Schmerzmittel? All diese Fragen sollten Sie selbst beantworten und nicht anderen überlassen.
Es geht auch ohne Notar
Sie müssen nicht zum Notar. Wichtig ist aber, sein Schreiben mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Fragen Sie zuvor Ihren Hausarzt, was er Ihnen raten würde. Ihre Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte in das Dokument aufzunehmen.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht: Was ist der Unterschied?
Mit der Patientenverfügung drücke ich meinen Willen aus, was Medizinisches angeht. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtige ich eine Person, mich rechtlich zu vertreten. Sie kann beispielsweise Bank- und Behördenangelegenheiten für mich regeln – und das ab sofort. Deshalb sollte ich der Person vertrauen. Schon bei einem gebrochenen Bein kann eine Vorsorgevollmacht nützlich sein. Soll die Person Grundstücksfragen entscheiden dürfen, muss ich für das Dokument zum Notar. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet, wenn man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann, ein Betreuer oder ein Gericht – und nicht die eigene Familie.