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Patientenverfügung erstellen: Vortrag am Dienstag in Erfurt

Pressemitteilung vom
Manche Dinge sollte man regeln, bevor der Ernstfall eintritt. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung gehören dazu. Wie man beides erstellt, erfahren Sie bei einem Vortrag der Verbraucherzentrale am Dienstag in Erfurt.

Manche Dinge sollte man regeln, bevor der Ernstfall eintritt. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung gehören dazu. Wie man beides erstellt, erfahren Sie bei einem Vortrag der Verbraucherzentrale am Dienstag in Erfurt. Beginn der Veranstaltung am Willy-Brandt-Platz 1 (Bahnhofsvorplatz) ist um 18 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos.  

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Manche Dinge sollte man regeln, bevor der Ernstfall eintritt. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung gehören dazu. Diese beiden Dokumente legen fest, wer wichtige Aufgaben wahrnehmen oder Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

Wie beide Dokumente erstellt werden, erläutert die Verbraucherzentrale Thüringen am Dienstag, dem 11. September, von 18 bis 19 Uhr bei einem Vortrag in der Beratungsstelle am Willy-Brandt-Platz 1 (Bahnhofsvorplatz) in Erfurt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Es wird aber um eine Anmeldung unter (0361) 555 14 0 gebeten. Der Vortrag findet nicht, wie bereits angekündigt, in der Eugen-Richter-Straße 45 statt.

Referent Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen dazu:

Warum lohnt sich eine Patientenverfügung?

Ohne dieses Dokument entscheiden andere, was mit einem geschieht, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Man wird fremdbestimmt, durch Angehörige oder im Zweifelsfall einen Arzt. Für Angehörige kann das eine harte Bürde sein, etwa wenn ein geliebtes Familienmitglied im Koma liegt oder hirntot ist. Künstliche Ernährung? Wiederbelebung bei Kreislaufversagen? Schmerzmittel? All diese Fragen sollten Sie selbst beantworten und nicht anderen überlassen.  
 
Muss ich für eine Patientenverfügung zum Notar?

Nein, wichtig ist aber, sein Schreiben mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Fragen Sie zuvor Ihren Hausarzt, was er Ihnen raten würde. Ihre Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte in das Dokument aufzunehmen.  
 
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht: Was ist der Unterschied?

Mit der Patientenverfügung drücke ich meinen Willen aus, was Medizinisches angeht. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtige ich eine Person, mich rechtlich zu vertreten. Sie kann beispielsweise Bank- und Behördenangelegenheiten für mich regeln – und das ab sofort. Schon bei einem gebrochenen Bein kann eine Vorsorgevollmacht nützlich sein. Soll die Person Grundstücksfragen entscheiden dürfen, muss ich für das Dokument zum Notar. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet, wenn man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann, ein Betreuer oder ein Gericht. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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