Aktionstage zu Superfood in Jena und Erfurt

Pressemitteilung vom
Quinoa, Chia-Samen oder Goji-Beeren gelten umgangssprachlich als „Superfood“. Doch was verbirgt sich dahinter? Welche Supereffekte sind zu erwarten? Bei den AKtionstagen in Erfurt und Jena am 23. November klärt die Verbraucherzentrale Thüringen darüber auf.

- Aktionstag zu Superfood am 23. November in Jena (10-16:15 Uhr, Unterlauengasse 5) und Erfurt (14-17 Uhr, Willy-Brandt-Platz 1)

- Neue Broschüre zum Thema liegt aus, Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Fragen loswerden

- Zusätzlich Vortrag in Erfurt um 16 Uhr

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Es gibt Superfood getrocknet, als Püree oder als Extrakt für den Einsatz in Müslis oder Smoothies. In Pulver- oder Kapselform können Verbraucher sie als Nahrungsergänzungsmittel kaufen. Auch ganz normale Lebensmittel können mit diesen Superprodukten aufgepeppt werden. Das bekannteste Beispiel ist wohl Chia-Brot, das fast das Dreifache eines normalen Vollkornbrotes kostet.

Superfoods werden allerlei gesundheitliche Wirkungen zugeschrieben. Meist sollen sie verschiedenen Krankheiten vorbeugen. Aber es fehlen wissenschaftliche Beweise, die das belegen. Zudem bergen exotische Lebensmittel immer ein gewisses Risiko, Überempfindlichkeitsreaktionen bzw. Allergien auszulösen. Auch Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich.

Mit ihren beachtlichen Mengen an wertvollen Inhaltsstoffen punkten sie zwar, aber im Vergleich zu unserem heimischen Superfood sind sie nicht besser. Heimische Lebensmittel wie Heidelbeeren, Johannisbeeren, Walnüsse, grünes Gemüse und Leinsamen enthalten genauso viel und mehr der gewünschten Inhaltsstoffe. Und kurze Transportwege sorgen für eine gute Ökobilanz. Nicht zuletzt sind Superfoods häufig mit unerwünschten Schadstoffen wie beispielsweise Pestiziden, Schwermetallen und Mineralöl belastet.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können sich Verbraucher am Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung informieren. Es ist jeden Dienstag von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr unter (0361) 555 14 27 erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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