Hervorgehobene Zutaten in der Zutatenliste

Pressemitteilung vom
Seit einigen Monaten sind in vielen Zutatenlisten fettgedruckte, unterstrichene oder andersartig hervorgehobene Zutaten zu finden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was es damit auf sich hat.
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Im Dezember vergangenen Jahres ist die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten. Seitdem müssen Stoffe oder Erzeugnisse, die zu den 14 häufigsten Auslösern von Allergien und Unverträglichkeiten gehören, in der Zutatenliste durch eine abweichende Schriftart, einen veränderten Schriftstil oder eine andere Schriftfarbe hervorgehoben sein.

Zu diesen 14 Stoffen und Erzeugnissen zählen:

. glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon

. Krebstiere

. Eier

. Fische

. Erdnüsse

. Sojabohnen

. Milch (einschließlich Laktose)

. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse

. Sellerie

. Senf

. Sesamsamen

. Schwefeldioxid und Sulphite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)

. Lupinen

. Weichtiere

"Wir begrüßen die neue Allergenkennzeichnung", meint Luise Schumann Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung, "für Allergiker und ihre Angehörigen wird es da-durch einfacher relevante Allergene in Lebensmitteln zu erkennen". Für Gesunde dagegen sind die Hervorhebungen irrelevant und stellen nicht etwa bestimmte wertgebende Zutaten oder ähnliches dar.

Allergikern, die auf seltenere Allergieauslöser wie Apfel oder Kiwi reagieren, ist damit nicht geholfen. Sie müssen die Zutatenliste weiterhin Zutat für Zutat gründlich studieren.

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