Online-Handel: Viele Nahrungsergänzungsmittel verstoßen gegen EU-Recht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen fordern dringend Konsequenzen von Gesetzgeber, Politik und Lebensmittelüberwachung.
Ein Mann überlegt, ob er zu Nahrungsergänzungsmitteln oder zu Obst greifen soll.

Fatburner, Gelenkkapseln, Pillen fürs Gedächtnis: Im Internet findet sich für jedes Problem ein Händler, der ein Nahrungsergänzungsmittel im Angebot hat. Die Hersteller bewerben die Produkte teils mit unzulässigen Gesundheitsversprechen oder reichern sie gar mit verbotenen Substanzen an. Die Brisanz des Problems machte nun erneut eine europaweite amtliche Kontrollaktion deutlich. Die Behörden fanden fast 800 nicht verkehrsfähige Angebote bei 1100 geprüften Internetseiten. „Strengere Regulierung des Marktes, häufigere Kontrollen und bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Rechtsverfolgung sind überfällig“, betont Petra Müller von der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es unzulässig, Nahrungsergänzungsmittel mit vorbeugenden, lindernden oder heilenden Wirkungen zu bewerben. Denn Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen sollen. Viele Hersteller bieten Nahrungsergänzungsmittel in arzneitypischer Aufmachung als Pillen, Kapseln oder Pulver an. „Die Theorie ist schön und gut, die Praxis zeigt ein anderes Bild. Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln häufen sich Hinweise und Beschwerden zu Internetshops und -marktplätzen. Auch unser Marktcheck zu  Gelenkmitteln auf  klartext-nahrungsergaenzung.de zeigt, dass insbesondere die Betreiber von Internetshops bei Gesundheitsversprechen negativ auffallen“, so Müller.

Es tut sich etwas

Im September 2017 fand europaweit die erste koordinierte amtliche Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet statt. 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften fast 1100 Webseiten. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die Anbieter mit unzulässigen Angaben zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung bewarben. Die Behörden ermittelten insgesamt 779 Produktangebote, die nicht verkehrsfähig waren. Davon betrafen 428 Angebote nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und 351 Angebote Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen zu Knochen und Gelenken. Der Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss. Die Wahrscheinlichkeit Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, die nicht EU-rechtskonform sind, ist sehr hoch.

Verstärkte Kontrollen allein reichen nicht aus

Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel, die klar verständlich und entsprechend den Rechtsvorschriften gekennzeichnet und beworben sind. Um Verbraucher bei Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, reichen nach Ansicht der Verbraucherzentralen verstärkte amtliche Kontrollen allein nicht aus. Die Verbraucherzentralen fordern darüber hinaus:

  • alle Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
  • ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel.
  • die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-) Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sowie
  • eine Positivliste für „sonstige Stoffe“ wie Pflanzenzubereitungen (Botanicals) in Nahrungsergänzungsmitteln.

Hintergrundinformation

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