Verbindliche Vorgabe für Höchstmengen in Nahrungsergänzung steht aus

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor einer Überdosierung durch Vitamine und Nährstoffe wegen mangelhafter Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel.
Einkaufskorb im Drogeriemarkt
Off

Mit der Vitamin-Kapsel mal eben schnell die Abstinenz von Obst und Gemüse ausgleichen, gegen Muskelkrämpfe mit Magnesiumpulver vorbeugen? Wenn das schlechte (Ernährungs-)Gewissen oder kleine Zipperlein plagen, sind Nahrungsergänzungsmittel schnell zur Hand. Doch das Motto „viel hilft viel“ gilt in diesem Fall gerade nicht. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt: Durch fehlende verbindliche Vorgaben für Höchstmengen von Nährstoffen in Nahrungsergänzung kann sogar eine gefährliche Überdosierung drohen.

Nahrungsergänzungsmittel werden gesetzlich definiert als Nährstoffe in konzentrierter Form. Als Kapseln, Tabletten oder in Pulverform dienen sie dazu, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. „Damit werden Nahrungsergänzungsmittel rechtlich zu den Lebensmitteln gezählt“, sagt Vera Schrodi, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Das heißt, sie durchlaufen kein Zulassungsverfahren wie zum Beispiel Arzneimittel – und sie werden auch nicht auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft.“ Zwar ist genau festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe verwendet werden dürfen, und auch wie sie auf den Produkten zu kennzeichnen sind.

Verbraucherzentrale fordert EU-weite Dosierungsvorgaben

Bisher konnte man sich jedoch weder auf bundesdeutscher noch auf europäischer Ebene auf Mindest- oder Höchstmengen für Nährstoffe einigen.
„Seit über 20 Jahren fordern die Verbraucherzentralen gesetzliche Vorgaben, an die sich Hersteller zu halten haben. Denn schließlich gehen von Überdosierungen Gefahren für die Verbraucher aus“ so Vera Schrodi. So kann es bei einer zusätzlichen Magnesiumzufuhr ab 300 mg pro Tag zu Durchfällen und Magen-Darm-Beschwerden kommen. Bei einer Dosis von über 2500 mg pro Tag sogar zu Blutdruckabfall oder Muskelschwäche.

Vorschläge zu Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeitet. Dessen Werte gelten jedoch als unverbindliche Empfehlungen, die für Hersteller nicht verpflichtend sind.

Auf der Internetseite www.klartext-nahrungsergaenzung.de können Verbraucher die Inhaltsstoffe ihrer gekauften Produkte mit den vorgeschlagenen Werten des Bundesinstituts vergleichen. Auch finden sie dort Informationen zu einzelnen Produkten oder zu Pflanzenzubereitungen z.B. mit Kurkuma, Aloe Vera, Cranberry oder Kudzu, für die es bisher weder Höchstmengen, noch Qualitätsanforderungen oder Reinheitskriterien gibt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Wie ernähre ich mich bei Arthrose?
Wer die Diagnose „Arthrose“ erhält, der weiß, dass diese nicht über Nacht wieder verschwindet, sondern langer Begleiter…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.