Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen weist darauf hin, dass Lebensmittel häufig auch nach Ablauf des MHD verzehrt werden können.
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Viele Menschen kaufen Lebensmittel auf Vorrat – nicht erst seit Corona. Wenn sich Nudeln, Reis, Tiefgefrorenes und Konservendosen seit Wochen stapeln, stehen Verbraucher oft vor der Frage: Ist das noch gut oder muss es weg? Einiges davon ist länger haltbar, anderes dagegen nicht. Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an: Trägt das Lebensmittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder ein Verbrauchsdatum? Um welches Lebensmittel handelt es sich? Ist es schon geöffnet oder verschlossen? Und was sagen die eigenen Sinne?

Viele verpackte Lebensmittel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Es wird mit den Worten „mindestens haltbar bis…“ unter Angabe von Tag, Monat und Jahr angegeben. Abweichend kann bei Lebensmitteln mit längerer Haltbarkeit wie etwa Konserven oder Gewürzen die Angabe des Tages und eventuell des Monats entfallen.

„Generell gilt: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum. Oft können Lebensmittel auch dann noch verzehrt werden, wenn dieses abgelaufen ist“, sagt Julia Müller, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt lediglich an, bis wann das Lebensmittel seine typischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Aussehen und Konsistenz behält.“

Es gilt für ungeöffnete Verpackungen, die entsprechend ihrer angegebenen Lagerbedingungen aufbewahrt werden. Der Hersteller legt das Datum nach eigenem Ermessen und auf eigene Verantwortung fest.

Verbrauchsdatum gilt für schnell Verderbliches

Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum. Es muss bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie rohem Geflügel oder Hackfleisch ausgewiesen werden. Auch bei diesen Lebensmitteln müssen immer die angegebenen Lagerbedingungen eingehalten werden, da sich sonst rasant Keime vermehren. Im Unterschied zum Mindesthaltbarkeitsdatum sollten diese Produkte nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehrt werden.

„Viele Verbraucher sind unsicher bei der Frage, wie lange Lebensmittel haltbar sind“, bestätigt Julia Müller. „In der Folge landet vieles im Müll, was noch genießbar wäre. Einfache Tipps können helfen, die Haltbarkeit von Lebensmitteln richtig einzuschätzen und weniger davon zu entsorgen.“

  • Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne. Sieht das Lebensmittel gut aus, riecht und schmeckt es gut, können Sie es ohne Sorge essen.
  • Vorsicht bei leicht verderblichen, rohen Lebensmitteln, die ein Verbrauchsdatum tragen. Diese nach Ablauf immer entsorgen!
  • Lebensmittel sollten vor dem Verzehr immer kontrolliert werden. Ist beispielsweise die Verpackung beschädigt, kann ein Lebensmittel bereits vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sein.
  • Durch das Einfrieren von Lebensmitteln kann deren Haltbarkeit um einige Zeit verlängert werden.


Fragen zur Haltbarkeit von Lebensmitteln und zu vielen weiteren Themen aus dem Bereich Lebensmittel und Ernährung beantworten die Experten der Verbraucherzentrale jeden Dienstag von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr kostenfrei unter Telefon (0361) 555 14-27 oder nach einer E-Mail an ernaehrung@vzth.de.

Viele nützliche Tipps finden Verbraucher auch online im Forum Lebensmittel und Ernährung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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