Mehrwertsteuersenkung - Das sollten Verbraucher beachten

Pressemitteilung vom
Zum 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer gesenkt. Dies ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert eine transparente Weitergabe der Steuervergünstigung an die Verbraucher und senkt selbst ihre Beratungspreise.
Ein Mann sitzt mit einem Taschenrechner und Laptop am Tisch und arbeitet
Off

Ab dem 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer gesenkt. Dies ist Teil des umfassenden Konjunkturpakets der Bundesregierung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Verbraucher abzufedern und die Kaufkraft zu stärken. Der Satz sinkt von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz etwa für Lebensmittel und Zeitschriften von sieben auf fünf Prozent. Auch die Verbraucherzentrale Thüringen passt ihre Beratungsentgelte bis zum 31. Dezember entsprechend an.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Wir begrüßen daher die Entlastung der Konsumenten durch eine Senkung der Mehrwertsteuer. Um die Verbraucher zu unterstützen, senken auch wir ab 1. Juli unsere Beratungspreise“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. Für eine Beratung zum Thema Verbraucherrecht zahlen Ratsuchende beispielsweise ab sofort 9,50 Euro statt bisher 10 Euro Eigenanteil. Die Beratungen in den Bereichen Lebensmittel und Ernährung sowie Energieberatung bleiben wie bisher kostenfrei.

Alle aktuell gültigen Beratungspreise finden Verbraucher online in unserer Preisübersicht oder zum Download in unserer Entgelttabelle.

„Auch wenn die kurzfristige und befristete Senkung der Mehrwertsteuer für einige Unternehmen einen hohen organisatorischen Aufwand bedeutet: Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert eine konsequente Weitergabe der Absenkung an die Kunden“, betont Dr. Ralph Walther.

Viele Verbraucher zweifeln, ob die Steuerentlastung tatsächlich und transparent weitergereicht wird. Zudem sind sie unsicher, bei welcher Vertragsart und ab welchem Zeitpunkt der für sie günstigere Steuersatz gilt.

Mehrwertsteuersenkung - Das sollten Sie wissen

  • Händler und Unternehmer sind nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuersenkung mit Preissenkungen an ihre Kunden weiterzugeben. Verbraucher sollten also weiterhin die Preise vergleichen.
  • Nur wenn die Mehrwertsteuer auf Auftragsbestätigungen, Verträgen und Rechnungen ausgewiesen ist, können Verbraucher nachvollziehen, ob die Senkung an sie weitergegeben wurde. Dazu müssen sie die entsprechenden Vereinbarungen, die vor dem 1. Juli getroffen wurden, mit dem ab sofort geltenden Steuersatz auf der späteren Rechnung vergleichen.
  • Sollte auf einer Rechnung der alte Satz von 19 Prozent ausgewiesen sein, sollten Verbraucher dies möglichst schriftlich beim Händler oder Dienstleister reklamieren. Keinesfalls sollten sie den Betrag eigenmächtig selbst um 3 Prozent kürzen.
  • Wurde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Festpreis vereinbart, bleibt dieser verbindlich. Verbraucher sollten den Händler dann ggf. direkt auf die Steuersenkung ansprechen.
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des richtigen Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Warenlieferung bzw. der Durchführung der Werk- oder Dienstleistung.
  • Sparen können Kunden vor allem bei größeren Anschaffungen und Dienstleistungen, bei denen die Steuersenkung spürbar ins Gewicht fällt – etwa beim Autokauf oder bei Einrichtungsgegenständen wie einer Küche.
     

Hinweise und Tipps zum Thema Mehrwertsteuersenkung finden Verbraucher auch im Onlineartikel "Mehrwertsteuersenkung - Was bringt sie Verbrauchern?" auf dieser Webseite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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