Sparkasse Altenburger Land: Verbraucherzentrale prüft Klage

Pressemitteilung vom
Die Sparkasse Altenburger Land hat einseitig Prämiensparverträge gekündigt. Etwa 6000 Kunden sind davon betroffen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hält diese Kündigungen für nicht rechtmäßig und prüft eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse. Dazu sucht sie betroffene Sparer.
Sparkasse-Filiale.

Viele Thüringer Sparkassen haben einseitig Prämiensparverträge gekündigt – darunter auch die Sparkasse Altenburger Land. Etwa 6000 Kunden sind von der Kündigung ihrer Prämiensparverträge „S-Vermögensplan” betroffen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hält viele Kündigungen für nicht rechtmäßig und die Zinszahlungen in vielen Fällen für zu niedrig. Sie prüft nun eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Altenburger Land. Dazu werden Prämiensparer mit entsprechenden Verträgen gesucht, die bei den Klage-Vorbereitungen unterstützen wollen.

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Etwa 6000 Verbraucherinnen und Verbraucher waren 2020 von der Kündigung ihrer langfristig angelegten Prämiensparverträge betroffen. Die Verbraucherzentrale hatte ihnen geraten, Widerspruch gegen die ihrer Ansicht nach unrechtmäßige Kündigung einzulegen. Dies schmetterte die Sparkasse Altenburger Land jedoch ab.

Mittlerweile bestätigte auch die zuständige Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer. Die Sparkasse lehnte jedoch auch den Schlichtungsspruch ab und beharrte auf der Kündigung.

Betroffene können Klagevorbereitung unterstützen

Jetzt prüft die Verbraucherzentrale Thüringen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Altenburger Land. Die Klage selbst würde der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dann führen. Bei dieser soll festgestellt werden, dass die Kündigung der Prämiensparverträge „S-Vermögensplan“ und deren Zinsanpassungsregelung unwirksam waren.

Eine solche Klage ist nur möglich, wenn sich eine ausreichende Anzahl an betroffenen Sparerinnen und Sparern gegen die Kündigung wehren möchte. Deswegen bittet die Verbraucherzentrale Thüringen Verbraucherinnen und Verbraucher, sich zu melden und ihren Fall zu schildern. Den Verbrauchern entstehen dadurch keine Kosten oder sonstigen Verpflichtungen.

Die Teilnahme an diesem Aufruf ist über einen unkomplizierten Fragebogen möglich. Interessierte senden den ausgefüllten Fragebogen, die unterschriebene Vollmacht und die unterschriebene Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung per Email an mfkabg@vzth.de oder per Post an:

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Geschäftsstelle
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt

Interessierte können sich den Fragebogen aber auch per Post zuschicken lassen. Dafür können sie sich telefonisch über die Telefonnummer (0361) 555 14 0 an die Verbraucherzentrale wenden und auf diesem Weg ihre Kontaktdaten (Name, Postadresse, Email-Adresse und Telefonnummer) hinterlassen.

Achtung: Berücksichtigt werden können nur Meldungen, die bis zum 15. Oktober 2021 bei der Verbraucherzentrale Thüringen eingegangen sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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