Teures Geschäft mit begehrten E-Bikes

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor unseriösen Fahrrad-Anbietern im Internet.
Ein Mann fährt auf einem E-Bike.

Frühlingszeit ist Fahrradzeit. Gerade motorisierte E-Bikes sind begehrt wie nie – und viele Modelle zurzeit schlecht lieferbar. Fake-Shop-Betreiber nutzen diesen Engpass aus und bieten auf ihren Webseiten schwer erhältliche Räder zu teilweise stark reduzierten Preisen an. Ist das Geld erst überwiesen, lässt die Ware oft auf sich warten oder entspricht nicht der versprochenen Qualität. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, worauf Radfans beim Fahrradkauf im Internet achten sollten.

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In der gestiegenen Nachfrage nach Fahrrädern und E-Bikes wittern nicht nur seriöse Online-Händler ihre Chance. Bei der Verbraucherzentrale Thüringen melden sich aktuell Verbraucher, die Ärger mit Fahrrad-Bestellungen im Internet haben. Sie haben per Vorkasse oder Kreditkarte bezahlt, ihr Wunschfahrrad wurde jedoch nicht geliefert. Andere sind von der Qualität des gelieferten E-Bikes enttäuscht und möchten es zurück schicken. Die Reklamation der motorisierten Schwergewichte gestaltet sich jedoch oft schwierig, erst recht wenn der Anbieter im Ausland sitzt.

„Im Internet tummeln sich viele Fake-Shops, darunter auch einige für Fahrräder und E-Bikes. Sie sehen teilweise professionell aus und sind nicht auf den ersten Blick als gefälschte Shops zu erkennen“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. „Fakeshops haben es von vornherein auf Betrug abgesehen. Sie sammeln das Geld per Vorkasse ein und liefern dann nicht. Andere dubiose Anbieter liefern zwar, aber oft nicht die Ware, die man bestellt hat, oder minderwertige, mangelhafte Artikel.“ Der Schaden, auf dem Verbraucher dann sitzenbleiben können, sei im Fall der teuren E-Bikes besonders hoch. Probleme können auch dann auftreten, wenn das Rad erst später technische Mängel zeigt und der Käufer sein Gewährleistungsrecht gegenüber dem Anbieter durchsetzen will.

Haben Verbraucher den Kaufpreis bereits bezahlt und es gibt Hinweise auf Betrug, sollten sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten dazu gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Anschließend sollten Betroffene ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister kontaktieren. Durch die Anzeige steigen die Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten.

Darauf sollten Sie beim Kauf achten

  • Seien Sie misstrauisch bei Lockangeboten. Liegt der Preis deutlich unter dem Normalpreis, fragen Sie sich, warum der Händler seine Produkte viel billiger anbieten kann als die Konkurrenz.
  • Der Online-Händler bietet Ware an, die der Hersteller oder Direkt-Vermarkter nicht mehr liefern kann? Überprüfen Sie den Anbieter und nutzen Sie dazu seine im Impressum angegebenen Daten, beispielsweise indem Sie die Telefonnummer anwählen.
  • Finger weg, wenn Sie die Kaufsumme vorab auf ein Konto im Ausland überweisen sollen, obwohl der Händler seinen Sitz angeblich in Deutschland hat!
  • Gütesiegel wie Safer Shopping, Trusted Shops oder EHI – geprüfter Online-Shop stehen für seriöse Onlinehändler. Fake-Shops fälschen jedoch auch diese Siegel für ihre Seite um vertrauensvoll zu wirken. Prüfen Sie die Echtheit des Siegels, indem Sie darauf klicken. Werden Sie zur passenden Zertifizierungsseite weitergeleitet, können Sie beruhigt bestellen.
  • Probleme mit Fake-Shops? Nutzen Sie gern unsere Telefonberatung (5 Euro pro Beratung). Reservieren Sie dazu einen Termin unter www.vzth.de/telefonberatung-th.
     

Ihre Beschwerde

Bei Ärger mit Fake-Shop-Betreibern melden Sie Ihren Fall über unser kostenloses Beschwerdeformular unter www.vzth.de/beschwerde.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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