Verbraucherschulen machen fit für den Alltag

Pressemitteilung vom
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft bundesweit allgemein- und berufsbildende Schulen dazu auf, sich als „Verbraucherschule“ zu bewerben. Bis zum 31. Oktober 2020 können Schulen ihre Bewerbung einreichen – selbstverständlich auch in Thüringen.
Ein Großvater und sein Enkel sitzen auf dem Sofa und werfen Münzen in ein Sparglas
  • Schulen können sich bis zum 31. Oktober 2020 als „Verbraucherschule“ bewerben.
  • Alle Informationen rund um die Auszeichnung und Bewerbung sind auf www.verbraucherschule.de zu finden
  • Verbraucherzentrale fordert: Verbraucherbildung muss verpflichtend an allen Schulformen eingeführt werden.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft bundesweit allgemein- und berufsbildende Schulen dazu auf, sich als „Verbraucherschule“ zu bewerben. Bis zum 31. Oktober 2020 können Schulen ihre Bewerbung einreichen – selbstverständlich auch in Thüringen. Der Wettbewerb passt sich den derzeitigen Umständen an: Auch Aktivitäten, die aufgrund der Corona-bedingten Schulschließungen noch nicht vollständig abgeschlossen wurden, können eingereicht werden.

„Kinder und Jugendliche verfügen über eine stetig wachsende Kaufkraft. Sie werden von Unternehmen als relevante Zielgruppe angesprochen und umworben. Die Auszeichnung zur Verbraucherschule unterstützt Schulen, die sich für Verbraucherbildung engagieren und Schülerinnen und Schüler in ihrer bewussten Urteilsbildung bei Konsumentscheidungen stärken”, so die Schirmherrin des Projekts Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

„Schülerinnen und Schülern werden schon früh zu Konsumenten: mit dem ersten Handy, Einkaufen im Internet oder an der Ladentheke. Die Schulen können ihnen durch Verbraucherbildung das Handwerkszeug vermitteln, um die täglichen Herausforderungen im Konsumalltag zu meistern. Es ist daher wichtig, dass Verbraucherbildung verpflichtend an allen Schulen verankert wird“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Verbraucherschulen stärken Alltags-Kompetenzen

Ziel von Verbraucherschulen ist, dass Schülerinnen und Schüler Entscheidungs- und Handlungskompetenzen für einen bewussten und nachhaltigen Konsum aufbauen. Verbraucherbildung an Schulen stärkt frühzeitig Alltagskompetenzen junger Menschen. Zusätzlich bietet das Netzwerk Verbraucherschule allen interessierten Lehrkräften Unterstützung durch Online-Fortbildungen und persönlichen Austausch. Eine Übersicht der aktuellen Seminare sind auf www.verbraucherschule.de/online-fortbildungen einzusehen. Da Schulen aufgrund der derzeitigen Corona-Krise ab März flächendeckend schließen mussten, können Schulen sich natürlich mit bereits begonnen Aktivitäten bewerben, die (noch) nicht abgeschlossen wurden. Der vzbv honoriert ihr kreatives Engagement.

Auszeichnung erfolgt zum vierten Mal

Aktuell konnten für das Schuljahr 2018/2019 insgesamt 57 Schulen aus 13 Bundesländern ausgezeichnet werden. Die Schulen erhielten im Rahmen einer Feier die Auszeichnung durch die Schirmherrin des Projekts Bundesministerin Christine Lambrecht, die das schulische Engagement mit ihrer Festrede würdigte. Schulen, die sich als Verbraucherschulen bewerben möchten, können unter www.verbraucherschule.de/interessenbekundung mit ihrer Anmeldung ins Netzwerk Verbraucherschule die Bewerbungsunterlagen anfordern. Das Projekt wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz (DSV).

Verbraucherbildung verpflichtend verankern

Der vzbv fordert, dass Verbraucherbildung an allen Schulformen verpflichtend und prüfungsrelevant verankert wird. Solange Verbraucherbildung nicht in allen Bundesländern etabliert ist, kommt es auf das Engagement der einzelnen Schulen an.

Der vzbv unterstützt Schulen und Lehrkräfte mit Materialien, Ideen und der Auszeichnung als Verbraucherschule. Schulen, die sich vorbildlich für Verbraucherbildung engagieren, prämiert der vzbv mit der Auszeichnung und würdigt so ihr Engagement im Bereich Verbraucherbildung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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