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Reihenweise Inkassobeschwerden bei der Verbraucherzentrake

Pressemitteilung vom
Am Ende mit der Geduld, Hausbesuch oder Zahlungsbefehl: Die Inkassofirmen, über die sich Verbraucher derzeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen beschweren, sind recht kreativ. Dahinter verbergen sich jedoch oft schwarze Schafe.
  • Inkassounternehmen sind verpflichtet bestimmte Informationen mitzuteilen (z.B. welche Firma die Forderung stellt und wofür)
  • Auf www.rechtsdienstleistungsregister.de kann jeder überprüfen, ob ein Inkassounternehmen in Deutschland registriert ist
  • Bei Zweifel, ob ein Inkassoschreiben echt ist, hilft die Verbraucherzentrale weiter
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Bei der  Verbraucherzentrale Thüringen mehren sich zum Jahresbeginn die Beschwerden zu Inkassobriefen. In den Briefen ist der Aufbau oftmals ähnlich, wie bei der GRN Power Inkasso zum Beispiel. „Inkassobüros sind unter anderem verpflichtet mitzuteilen, wer der Auftraggeber ist, also den Namen und die Anschrift der Firma“, sagt Rebecca Bergmann, Juristin in der Beratungsstelle Erfurt. Das macht GRN nicht.

Manchmal wird auch unterschwellig mit einem Hausbesuch gedroht. So heißt es in einem Schreiben: ‚Sollten Sie die gesetzte Frist verstreichen lassen, erlauben wir uns anzuzeigen, dass unser Außendienst bevollmächtigt ist, die Zahlung mit Ihnen vor Ort zu vereinbaren.‘ Oftmals eine leere Drohung, denn manches Inkassobüro existiert gar nicht. „Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de kann jeder prüfen, ob das Inkassounternehmen registriert ist“, so Bergmann. Wenn es dort nicht auftaucht, kann das Schreiben ignoriert werden.

Ein Schreiben täuschte sogar vor, vom Gericht erstellt worden zu sein. Darin wird der Verbraucherin mit einer Vorpfändung gedroht. Der Text wimmelt von Tipp- und Rechtschreibfehlern, „dazu ist die Bankverbindung in Belgien und die Telefonnummer führt nach Großbritannien“, sagt die Juristin Rebecca Bergmann. Das sind alles Anzeichen für eine Fälschung. Die Drohung mit einer Vorpfändung ist Unsinn, dafür muss z.B. ein Gerichtsurteil vorliegen.

„Lassen Sie sich nicht verunsichern“, rät Rebecca Bergmann. Überweisungen ins Ausland, internationale Telefonnummern, unseriöse E-Mail-Adressen, Tipp- und Rechtschreibfehler oder fehlende Informationen zum Auftraggeber der Forderungen: Das sind alles Anzeichen für eine Abzockmasche. Im Zweifel können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden, um sich abzusichern.

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