Verbraucherzentrale warnt vor aggressiver Telefonwerbung

Pressemitteilung vom
Ungebetene Werbeanrufer sind nicht nur lästig – leider überreden sie Betroffene allzu oft zu ungünstigen Vertragsabschlüssen. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Verbrauchern, was sie tun können.

Verbraucher müssen sich Werbeanrufe nicht gefallen lassen

  • Für ungebetene Anrufe ohne Einverständnis des Verbrauchers drohen Firmen empfindliche Geldstrafen.
  • Betroffene müssen sich unerlaubte Werbeanrufe nicht bieten lassen – sie können unzulässige Anrufe der Bundesnetzagentur melden.
  • Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Sie können in der Regel aber innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
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Ungebetene Werbeanrufer sind nicht nur lästig – leider überreden sie Betroffene allzu oft zu ungünstigen Vertragsabschlüssen. Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor einer Welle von besonders aggressiven Telefonmaschen. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Verbrauchern, was sie tun können.

Sie rufen an, um Verbraucher in diverse Abonnements oder zum Abschluss eines Handy- oder Kreditkartenvertrages zu drängen. Werbeanrufer üben zum Teil massiven Druck aus, um neue Abonnenten zu gewinnen. Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor einer Telefonmasche, bei der die Anrufer Zeitschriften-Abos offensichtlich mit einem falschen Gewinnspiel-Versprechen und erheblichem Druck vertreiben.

Werbeanrufe ohne Einverständnis sind unzulässig

Ganz gleich, ob für ein Gewinnspiel oder einen Stromanbieterwechsel geworben wird: Die Verbraucherzentrale Thüringen weist darauf hin, dass Telefonwerbung verboten ist, wenn Verbraucher dieser vorher nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dies kann etwa durch das Ankreuzen einer vorformulierten und klar kenntlich gemachten Erklärung erfolgt sein.

Ruft ein Unternehmen jedoch ohne Einwilligung an, drohen ihm empfindliche Bußgelder. Verbraucher können solche ungewollten Werbeanrufe an die Bundesnetzagentur melden. Die Behörde kann Rufnummern abschalten oder hohe Bußgelder verhängen. Betroffene erreichen sie per Email unter rufnummermissbrauch@bnetza.de oder über das Onlineformular der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.

So können Sie Werbeanrufe vermeiden

  • Ihre Telefonnummer sollten Verbraucher nur dann an Unternehmen geben, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend notwendig ist.
  • Beim Abschließen von Verträgen sollten Verbraucher auf Klauseln achten, die die Speicherung und Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben – und diesen keinesfalls zustimmen.
  • Gewinnspiele und Umfragen dienen vorwiegend der Datensammlung – die eigene Telefonnummer sollte hier möglichst nicht angegeben werden. Falls die Telefonnummer nötig ist, sollten Verbraucher der Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken widersprechen. Ein Widerspruch ist auch später jederzeit möglich.

Vertragsabschluss am Telefon auch ohne Unterschrift

Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Ausgenommen sind hier die Teilnahme an Gewinnspielen und Verträge mit Lotterien.

Telefonisch abgeschlossene Verträge können jedoch in der Regel widerrufen werden. Es gilt eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen. Sie läuft grundsätzlich erst dann an, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert hat.

Verbraucherzentrale macht mobil gegen Kostenfallen

„Der Kampf gegen ungewollte Telefonwerbung ist ein Bestandteil unserer Forderung nach fairen Verbraucherverträgen“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wir als Verbraucherzentralen begründen dies damit, dass Verbraucher bei telefonischer Direktwerbung nicht nur einer Belästigung ausgesetzt sind. Sie müssen auch befürchten, dass ihnen ungewollte Verträge untergeschoben werden.“

Die Verbraucherzentrale macht sich deswegen stark dafür, dass der Gesetzesentwurf zum „Faire-Verbraucher-Gesetz“ zügig umgesetzt wird. „Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesetz endlich auf den Weg zu bringen, um Verbraucher vor solchen Kostenfallen zu schützen“, unterstreicht Dr. Ralph Walther. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge eingereicht, die hier nachzulesen ist. 

In dieser Stellungnahme stellt die Verbraucherzentrale im Wesentlichen sechs Forderungen auf, die auf einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu gängigen Kostenfallen im Alltag beruhen.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema ungewollte Telefonwerbung können sich Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Thüringen wenden (zentrale Terminvergabe unter Tel. 0361 555 14 0).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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