Vorzeitige Darlehenstilgung und Restschuldversicherung

Stand:
Verbraucherzentrale Thüringen rät zu genauer Analyse der Ablösesumme
Off
Nicht jede Ablösesumme eines Darlehens ist in ihrer Höhe gerechtfertigt, so Eckehard Balke, Fachberater für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen verlangen, dass der nicht verbrauchte Beitrag für die Restschuldversicherung erstattet wird.

Oft bewilligen Banken ein Darlehen nur unter der Voraussetzung, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Sie soll im Todesfall des Darlehensnehmers die noch offene Restschuld begleichen. Zahlt der Verbraucher den Kredit vorzeitig zurück und sind somit keine finanziellen Risiken mehr abzusichern, entfällt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen auch die Geschäftsgrundlage für die abgeschlossene Restschuldversicherung. Der Versicherungsvertrag wäre mit Datum der Darlehensrückzahlung entsprechend anzupassen bzw. abzuwickeln. Auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht wäre denkbar.

Unangemessen benachteiligt werden Verbraucher, die im Falle einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung Kosten für eine Versicherung tragen sollen, bei der der Versicherungsfall nicht mehr eintreten kann. Verbraucher sollten deshalb bei vorzeitiger Kreditablösung die Ablösesumme genau analysieren. Ist sie höher als der eigentliche Nettokreditbetrag wurde die Restschuldversicherung durch das Darlehen mitfinanziert. Der nicht verbrauchte Beitrag für die Restschuldversicherung, sofern in der Summe enthalten, sollte zurückgefordert werden.

Ratgeber-Tipps

Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen
Die größten Fehler beim Bauen werden fast immer gleich zu Anfang gemacht: bei der Planung, der Kosteneinschätzung und…
Bauen!
Der Ratgeber „Bauen!“ hilft , Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Traums vom Eigenheim gezielt auszuschalten und…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.