Krankengeld im Urlaub nur mit Genehmigung?

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Empfänger von Krankengeld dürfen verreisen. Doch viele sind unsicher, ob die Kasse vorher zustimmen muss. Dabei ist die rechtliche Lage klar.
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Ulrike P. ist seit drei Monaten wegen einer Depression krankgeschrieben und bekommt Geld von der Kasse. Die 35-Jährige hat eine Psychotherapie begonnen und die Therapeutin empfiehlt Luftveränderung. Am liebsten würde Frau P. zu ihren Eltern fahren. Aber darf sie das einfach?

"Zustimmen muss die Kasse nur bei Auslandsreisen – sonst kann sie das Krankengeld für diese Zeit stoppen", sagt Kai Kirchner von der Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Wer in Deutschland bleibt, erhält sein Geld auch ohne Genehmigung weiter. "Im Inland kann man also anstandslos verreisen", so Kirchner.

Klar geregelt sind die Bestimmungen zum Krankengeld im Sozialgesetzbuch V. "Dort gibt es keine Vorschrift, dass die Versicherten für Reisen in Deutschland eine Erlaubnis brauchen", erklärt der UPD-Berater. "Sie müssen auch nicht Bescheid sagen, wenn sie längere Zeit nicht zuhause sind."

Trotzdem gibt es für Krankengeld-Empfänger ein paar Regeln zu beachten. So darf die Reise der Genesung nicht schaden und man sollte keine Untersuchungen und Behandlungen versäumen. Auch ist es gut, erreichbar zu bleiben und jederzeit Termine der Kasse wahrnehmen zu können – etwa eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Kirchner: "Am besten bitte ich jemanden, regelmäßig meine Post zu sichten und Bescheid zu sagen, wenn ein Brief von der Versicherung dabei ist."

Noch wichtiger ist es, diese Regeln bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten. Denn: Die Kasse muss nach dem Gesetz jederzeit überprüfen können, ob man weiterhin arbeitsunfähig ist – und das kann außerhalb Deutschlands schwieriger werden. Daher sollte man die Kasse vorab um Zustimmung bitten. "Am besten räumt man dabei gleich mögliche Bedenken aus", sagt Kirchner. "Zum Beispiel durch klare Angaben, dass und wie man im Ausland erreichbar ist." Ergänzend empfiehlt sich eine Bestätigung vom behandelnden Arzt, dass die Reise medizinisch unbedenklich ist.

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