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Facebook-Datenleck: Anspruch auf Schmerzensgeld sichern

Stand:
Erster Erfolg im Kampf gegen Datenmissbrauch durch Facebook: Nach einer Datenpanne bestätigten mehrere Gerichtsurteile, dass betroffenen Nutzern Schmerzensgeld nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusteht. Bis zu sechs Millionen Deutsche sollen 2021 von dem Sicherheitsleck betroffen gewesen sein. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Facebook-Nutzern zu prüfen, ob auch ihre Datensätze veröffentlicht wurden, und gegebenenfalls zu klagen.
Ein Laptop ist virtuell mit einem Schloss gesichert.
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Bei der Sicherheitspanne waren über eine halbe Milliarde Datensätze von Facebook-Nutzer:innen weltweit bekannt geworden. Unter den im Internet veröffentlichten Daten befanden sich sensible Informationen wie E-Mail-Adresse, Geburtstag, Geschlecht, Arbeitgeber, geografischer Standort, Name, Telefonnummer und Beziehungsstatus. Betroffene erhielten deshalb teilweise Spam-Anrufe, Phishing-SMS und E-Mails.

„Nach den jetzt ergangenen Urteilen wie zuletzt durch das Landgericht Zwickau steht betroffenen Nutzern ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa 1000 Euro zu“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Urteile seien allerdings noch nicht rechtskräftig. Auch habe das Facebook-Mutterunternehmen Meta bereits Einspruch dagegen eingelegt.

„Für Betroffene kann es sich dennoch lohnen, den Klageweg zu bestreiten und sich beispielsweise einer Sammelklage gegen den Facebook-Konzern anzuschließen, wie sie derzeit die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Irland vorbereitet“, rät der Jurist. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.digitalrights.ie.

Das sollten Facebook-Nutzer:innen tun

  • Prüfen Sie, ob Ihre Daten durch die Sicherheitspanne bei Facebook veröffentlicht wurden. Facebook selbst hat Betroffene nicht informiert. Nutzen Sie dazu zum Beispiel den Online-Dienst HPI Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erfahren Sie, ob die Adresse und weitere Daten in fremden Datenbanken stehen. Ähnlich funktioniert der Sicherheitsdienst Have I Been Pwned. Neben der E-Mail-Adresse kann hier auch die Telefonnummer geprüft werden.
  • Wurden Ihre Daten veröffentlicht, handeln Sie umgehend. Ändern Sie Ihr Passwort für das betroffene Internetangebot und wählen Sie ein starkes Passwort. Nutzen Sie für jeden Account ein anderes. Seien Sie besonders skeptisch bei E-Mails und SMS unbekannter Herkunft – es könnte sich um Phishing-Versuche handeln.
  • Sammeln Sie Belege einiger Spam- oder Viren-E-Mails und Screenshots von unerwünschten SMS. „Bei einer möglichen Klage gegen Meta könnten diese entscheidend sein, wenn es darum geht nachzuweisen, wie die Panne sie konkret beeinträchtigt hat“, so Ralf Reichertz.
  • Wenn eine Klage für Sie infrage kommt und Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Nutzen Sie das Musterschreiben der Stiftung Warentest, um selbst Schmerzensgeld von Meta zu fordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.