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Sie haben nicht das passende Beratungsangebot gefunden? Wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen am Termintelefon unter 0361 555 14 0 (Mo. bis Do. von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Fr. von 9 bis 14 Uhr) oder informieren Sie sich hier: Wozu berät die Verbraucherzentrale?

Bitte beachten Sie

Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V.  berät Verbraucher:innen nur im außergerichtlichen Bereich zu verbraucherrechtlichen Fragen und Problemen eines rein privaten Endverbrauchers, der in Thüringen wohnt, gegenüber einem Unternehmen.

In folgenden Fällen beraten wir daher nicht:

  • sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung, Titel, Gerichtsverfahren),
  • wenn von Ihnen bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde,
  • beim Kauf zwischen Privatpersonen.
  • Gewerbetreibende und Selbständige beraten wir nicht zu Rechtsgeschäften, die überwiegend im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit stehen (z.B. Darlehen). Zu Rechtsgeschäften, die sie als Verbraucher:in schließen (z.B. private Altersvorsorge) bieten wir eine Beratung an.

Verbraucher:innen unter 18 Jahren dürfen unsere Beratungsleistungen gerne in Anspruch nehmen, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Auf diese Weise ermöglichen Sie anderen Ratsuchenden, das frei gewordene Zeitfenster zu buchen.

AGBs zur Online-Terminvereinbarung

Hinweise zum Datenschutz

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.