Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Stand:
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

Das Wichtigste in Kürze:

  • Am 7. Januar 2025 wird zunächst die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV übertragen. 
  • Das ZDF folgt am 18. November 2025. 
  • In vielen Fällen hilft ein Sendersuchlauf.
  • Ältere Fernseher können mit einem HD-Receiver nachgerüstet werden.
     
On

Wann wird umgestellt?

Am 7. Januar 2025 stellt die ARD die Standardqualität ein. Das ZDF folgt am 18. November 2025.

Wen betrifft die Umstellung?

Wenn Sie Fernsehen über Satellit empfangen, sind Sie von der Umstellung betroffen. Aber auch Kabelempfänger:innen können betroffen sein. Fernsehzuschauer:innen sehen bereits jetzt entsprechende Hinweise in den Programmen der ARD. 

Die Abschaltung betrifft ausschließlich die Übertragung über Satellit und Kabel. Für Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) wurde die Umstellung bereits 2017 vorgenommen. 

Ob Sie die Programme bereits in HD-Qualität sehen, erkennen Sie zum Beispiel, wenn Sie unter dem Logo von "Das Erste" ein HD-Logo sehen. 

Was können Sie tun, um auch weiterhin Ihre Lieblingssendungen empfangen zu können? 

In den meisten Fällen reicht ein einfacher Sendersuchlauf, wenn der Fernseher nicht älter als 10 bis 12 Jahre ist. Viele moderne Fernseher haben bereits einen integrierten HD-Empfänger. 

Besitzer:innen älterer Geräte mit Satelliten- oder Kabelreceiver müssen sich unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab ca. 30 bis 50 Euro erhältlich. 

Auch Besitzer:innen von Röhrenfernsehern können durch den Austausch des Receivers weiterhin fernsehen. Hierzu muss der Receiver jedoch mit einem Scart-Anschluss ausgestattet sein. Sie sollten jedoch überlegen, ob nicht auch aus Grün-den der Energieeffizienz ein neuer Fernseher mit integriertem Empfangsteil sinnvoller wäre.

 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.