Thüringer Banken kündigen Sparverträge: Das sollten Verbraucher tun

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Um Alt-Verträge loszuwerden, versuchen derzeit auch Thüringer Finanzinstitute, Kunden zur Kündigung zu drängen oder die Verträge zu beenden. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das ist aber nicht veröffentlicht. Es ist unklar, auf welche Verträge das Urteil anwendbar ist.
Ein Ordner mit Unterlagen auf einem Tisch
  • Um aus heutiger Sicht teure Sparverträge loszuwerden, versuchen einige Finanzinstitute, Kunden zur Kündigung zu drängen oder die Verträge zu beenden.
  • Neben zahlreichen Bausparverträgen sind derzeit in erster Linie Prämiensparverträge von Sparkassen betroffen.
  • Die Thüringer Sparkassen, die Kündigungen versendet haben, beziehen sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
  • Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Verbrauchern in bestimmten Fällen, der Kündigung zu widersprechen. 
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Wenn König Kunde teuer wird: In Zeiten aktueller Niedrigzinsen versuchen einige Finanzinstitute, Kunden aus langfristigen Sparverträgen zu drängen – oder diese Verträge zu kündigen. Bundesweit betroffen sind neben zahlreichen Bausparverträgen in erster Linie Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Verträge selbst beenden, heben einige Finanzinstitute beispielsweise einseitig die Nachteile der Alt-Verträge hervor oder drohen die Kündigung an, wenn man nicht den Tarif wechselt. Andere appellieren an die Verantwortung für das Kollektiv der Sparenden. Werden Kündigungen versendet, so argumentieren die Finanzinstitute in der Regel mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Mai.

In Thüringen haben aktuell die Wartburg-Sparkasse und die Sparkasse Mittelthüringen für Erfurt, Weimar und Sömmerda Kündigungen von Prämiensparverträgen versendet. Die Kreissparkasse Eichsfeld hat angekündigt, diesen Schritt ebenfalls zu gehen. In allen drei Regionen sind mehrere Hundert Sparer betroffen.

Der Verbraucherzentrale Thüringen liegen mehrere gekündigte Verträge vor. Die Sparbücher, Formulare, Bestätigungsschreiben und Musterrechnungen sind sehr unterschiedlich. Jeder Fall muss daher individuell beurteilt werden. In mehreren Verträgen wurde eine Prämienstaffel von 25 Jahren vereinbart, die nach 15 Jahren die höchste Bonusstufe erreicht. Das bedeutet: Die Prämien steigen jedes Jahr und bis zum 15. Jahr an. Danach wird für die verbliebene Zeit eine konstante Prämienhöhe gezahlt. 

Sind die versprochenen 25 Jahre noch nicht erfüllt, rät die Verbraucherzentrale den Sparern, den Kündigungsschreiben zu widersprechen. Denn es ist nicht klar, ob die Finanzinstitute mit Erreichen der höchsten Prämienstaffel kündigen dürfen, wenn über weitere Jahre Prämien in Aussicht gestellt worden sind. Wir bieten einen Musterbrief für den Widerspruch zum Download. Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert, dass alle vereinbarten Prämien auch gezahlt werden. 

Bleibt der Widerspruch erfolglos, was bereits mehrfach geschehen ist, sollten sich die Kunden an die Verbraucherzentrale Thüringen oder an die unabhängige Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands wenden. Für Verbraucher ist die Schlichtung kostenfrei.

Die Kündigungen kritisiert die Verbraucherzentrale auch auf moralischer und politischer Ebene: „Gerade die Sparkassen, die sich als starker Partner der Region sehen, sollten sich ihrer sozialen Verantwortung erinnern und ihre treuen Sparer nicht derart im Regen stehen lassen, weil ‚König Kunde‘ teuer wird“, fordert Ralph Walther. Viele der Verträge wurden als private Altersvorsorge geschlossen. Bewusst ließen sich die Sparer auf die zum damaligen Zeitpunkt niedrigen Zinsen ein. Sie wussten: Wer lange spart, wird später belohnt. „Dass sie nun aus ihren Verträgen gekündigt werden, nimmt vielen Sparern das Vertrauen in die private Altersvorsorge. Das kann weder Ziel der Sparkassen noch der Politik sein“, sagt Ralph Walther. 

Einen ausführlichen Hintergrund zum Thema finden Sie in unserem Artikel "Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist"

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