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Insekten müssen als Zutat klar gekennzeichnet sein

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Für viele Menschen ist es eher ein Ekel- als ein Genussfaktor: Insekten auf dem Teller. Nach Mehlwürmern, Heuschrecken und der Hausgrille dürfen nun auch Buffalowürmer und entfettetes Grillenpulver in Lebensmitteln verarbeitet werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was für die Krabbeltiere als Nahrung spricht und wie sie gekennzeichnet werden müssen.
Ein Teller mit Früchten und gebratenen Grashüpfern.
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Weltweit gibt es etwa 2000 essbare Insektenarten. Während sie in anderen Ländern selbstverständlich auf dem Speiseplan stehen, wird ihnen hierzulande meist mit Ekel und Ablehnung begegnet. In der Europäischen Union dürfen bereits seit 2021 Mehlwürmer und Wanderheuschrecken in Lebensmitteln verwendet werden, seit Anfang 2022 auch die Hausgrille.

„Ende Januar 2023 kommen lediglich der Buffalowurm und die Hausgrillen in entfetteter Pulverform hinzu“, erklärt Luise Hoffmann, Referatsleiterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.

In der EU gelten Insekten als neuartige Lebensmittel. Das heißt: Bevor sie in den Handel gelangen, müssen sie gesundheitlich bewertet und von der EU-Kommission zugelassen werden. „Je nach Insekt erfolgt die Zulassung nur für festgelegte Lebensmittelgruppen, zum Beispiel für Müsliriegel, Kekse oder Schokoladenerzeugnisse“, so die Expertin.

Speise-Insekten werden in speziellen Zuchtanlagen gehalten. „Vom Verzehr selbstgesammelter Insekten oder solchen aus Zoo-Fachgeschäften raten wir aufgrund fehlender hygienischer Sicherheit ab“, sagt Hoffmann.

Keine Angst vor bösen Überraschungen

Wie alle anderen Zutaten auch sind Insekten in Lebensmitteln kennzeichnungspflichtig: Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dort steht dann beispielsweise der Artname und die Form der Verarbeitung, also etwa „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

„Wir gehen davon aus, dass derartige Lebensmittel auffällig beworben werden, um interessierte Verbrauchergruppen anzusprechen. Bisher sind Insekten ein vergleichsweise teurer Rohstoff und insektenhaltige Lebensmittel werden deshalb nur in kleinem Umfang angeboten“, so Hoffmann.

Allergiker sollten vorsichtig sein

Vorsicht ist für Personen mit einer bestehenden Allergie auf Schalen- und Krustentiere oder Hausstaubmilben geboten. „Hier können bei betroffenen Menschen allergische Reaktionen beim Verzehr von Insekten auftreten. Entsprechende Hinweise sind auf der Verpackung der Produkte verpflichtend“, sagt Hoffmann. Dies gilt jedoch nicht für einige Insekten, die sich aufgrund von Übergangsregelungen aktuell ohne Zulassung auf dem Markt befinden dürfen. 

Was für die Krabbeltiere spricht

Der Verzehr insektenhaltiger Lebensmittel trägt nicht zum ökologisch bedenklichen Artensterben bei. „Insekten können als Lebensmittel sogar künftig einen Beitrag zur Nahrungssicherheit und zum Umweltschutz leisten“, erklärt die Expertin.

Insekten punkten mit einer deutlich besseren Umweltbilanz als andere Fleischprodukte. Sie benötigen weniger Futtermittel und Wasser als zum Beispiel Rinder oder Schweine, zudem verursachen sie weniger Treibhausgase. Gleichzeitig liefern sie wichtige Eiweiße, ungesättigte Fettsäuren und Mineralstoffe.

Weitere Fragen zu neuartigen Lebensmitteln, zu Lebensmittelsicherheit oder zu weiteren Anliegen rund um die Themen Lebensmittel und Ernährung beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Telefon (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.

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