Marktcheck: kleine Portionen in der Gastronomie noch nicht Standard
Stand:
Wenn Restaurantgäste zwischen verschiedenen Portionsgrößen wählen oder übriggebliebenes Essen mitnehmen könnten, würden weniger Lebensmittel als bisher im Müll landen. Doch nur wenige Restaurants nutzen bisher ihre Möglichkeiten, wie der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt.
Foto:
elenarui /AdobeStock
Das Wichtigste in Kürze:
Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen überprüfte 153 Online-Speisekarten und Webseiten von Restaurants auf ein Angebot von kleineren Portionen und die Mitnahme von Speiseresten.
Die Ergebnisse zeigen: Nur jedes fünfte Restaurant im Check bietet kleinere Portionsgrößen von Hauptgerichten an.
Restaurants weisen nur selten darauf hin, dass Gäste Übriggebliebenes mit nach Hause nehmen können. Ein aktives Angebot – zum Beispiel durch einen Hinweis in der Speisekarte – würde viele Gäste jedoch zur Mitnahme motivieren, so das Ergebnis einer Umfrage.
Viel mehr Restaurants sollten kleinere Portionen ihrer Hauptgerichte anbieten und so zum üblichen Standard des Speisenangebots machen. Verbraucher:innen können aber immer um eine kleinere Portion bitten.
On
Wer seine Portion im Restaurant nicht schafft, steht vor der Wahl: ungegessen liegen lassen oder beim Personal um die Mitnahme der Reste bitten. Nur knapp die Hälfte der Restaurantbesucher:innen lässt sich immer oder zumindest häufig Essensreste einpacken, so das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen. Trotzdem landet Übriggebliebenes sehr häufig im Müll, denn Restaurants dürfen die Reste nicht weiterverwenden. Solche vermeidbaren Tellerreste tragen dazu bei, dass in der Gastronomie (Außer-Haus-Verpflegung) rund 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittel als Abfall entsorgt werden.
Neben einem Hinweis zur möglichen Restemitnahme könnte auch das Angebot von Hauptgerichten in kleinerer Portionsgröße dazu beitragen, dass am Ende weniger Lebensmittel ungenutzt weggeworfen werden müssen. Das Dialogforum Außer-Haus-Verpflegung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt beide Maßnahmen, um Lebensmittelabfälle in der Gastronomie zu reduzieren.
Ob Restaurants diese Möglichkeiten bereits nutzen, haben die 16 Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck geprüft und dafür im Sommer 2022 stichprobenartig 153 Online-Speisekarten sowie Internetseiten von Restaurants untersucht. Darunter befanden sich sowohl große überregionale Gastronomieketten als auch kleine inhabergeführte Gaststätten.
Auswahl kleiner Portionen lässt zu wünschen übrig
Nicht nur Geschmäcker sind verschieden. Ähnlich verhält es sich mit dem Energie- und Nährstoffbedarf oder dem Hunger von Restaurantbesucher:innen. Hauptgerichte sowohl als herkömmliche als auch als kleinere Portion boten 20 Prozent der untersuchten Restaurants (30 von 153) an. Als kleine Portion standen den Gästen dabei überwiegend Fleischgerichte zur Auswahl. Darüber hinaus wurden beispielsweise ein kleineres Risotto, ein halber Flammkuchen, 2 statt 3 Teigtaschen oder die kleinere Variante eines Fischgerichts angeboten. Doch nur in sehr wenigen Restaurantskonnten die Gäste von allen Hauptspeisen eine kleinere Portion wählen. Meist bezog sich das Angebot nur auf einzelne, ausgewählte Gerichte.
Der Großteil dieser Restaurants wies seine Gäste in der Speisekarte durch Hervorhebung oder sprachliche Hinweise wie „kleine Portion“, „als Petit“ oder eine Unterteilung in "klein / mittel / groß" auf die unterschiedlichen Portionsgrößen hin. In der Regel befanden sich die Hinweise direkt neben dem Namen oder dem Preis des Gerichts.
Tipp: Scheuen Sie sich nicht, bei der Bestellung nach einer kleinen Portion zu fragen. Dann bleibt im Idealfall nichts übrig.
Kleinere Portionen gibt es meist nur für Kinder und Senior:innen
Erst ist der Hunger groß, nach zwei kleinen Kartoffeln aber schon wieder vergessen: Nicht selten sieht ein Restaurantbesuch mit Kindern so aus. Aber auch älteren Menschen fällt es oft schwer, die herkömmliche Portion eines Hauptgerichts aufzuessen. Dass das Angebot von Kinder- oder Senior:innentellern grundsätzlich nicht unüblich ist, zeigt auch der Marktcheck. Über die Hälfte der untersuchten Restaurants (54 Prozent) bot kleinere Hauptgerichte für eine bestimmte Personengruppe wie Kinder oder Senior:innen an.
73 Restaurants im Check (48 Prozent) hatten ein spezielles Angebot für Kinder, das in der Speisekarte meist in einer eigenen Rubrik wie "Für unsere kleinen Gäste" oder als "Kinderteller" aufgelistet war. Zu den Kindergerichten zählten überwiegend gängige Gerichte wie Pommes Frites, Fischstäbchen oder Nudeln mit Tomatensauce. Im Vergleich dazu gab es nur in 10 Restaurants (rund sieben Prozent) ein Angebot für Senior:innen.
Kleinere Portionen sollten jedoch nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein, sondern für alle zum üblichen Standard des Speiseangebots gehören.
Nur sehr selten Hinweise zum Mitnehmen der Reste
Nur 4 der 153 untersuchten Restaurants wiesen in ihrer Online-Speisekarte oder auf ihrer Website darauf hin, dass Gäste übriggebliebene Speisereste mitnehmen können. Eines dieser Restaurants schrieb auf seiner Internetseite beispielsweise: "Übrigens: Wenn du die Portionen mal nicht alleine schaffst, kein Problem. Wir packen dir den Rest gerne ein". Teilweise verlangten die Restaurants hierfür jedoch ein Aufpreis von 0,90 Euro bis 1 Euro als Verpackungspauschale.
Verbraucher:innen-Umfrage: aktiver Hinweis motiviert zur Restemitnahme
Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen im August 2022 zeigte: Nur knapp die Hälfte der 2.027 Befragten gab an, Tellerreste nach dem Restaurantbesuch regelmäßig mitzunehmen, darunter überwiegend unter 30-Jährige und Haushalte mit 4 oder mehr Personen. Wer keine Reste mitnimmt, hat dafür unterschiedliche Gründe: Viele Gäste sind unsicher, ob sie die Reste tatsächlich später noch essen, oder bezweifeln, dass das Essen aufgewärmt noch schmeckt. 20 Prozent der Befragten ist es unangenehm, um die Mitnahme zu bitten.
Genau hier sind Anreize von Seiten der Restaurants, ob mündlich oder schriftlich, sinnvoll. Denn die Hälfte der Befragten, die nur selten oder nie Reste mitnimmt, würde sich durch einen Hinweis zur Restemitnahme ermutigt fühlen. 25 Prozent von ihnen finden einen Hinweis in der Speisekarte selbst oder am Tisch hilfreich.
Fazit des Marktchecks
Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass Restaurants bisher nicht standardmäßig kleinere Portionen von Hauptgerichten in ihren Speisekarten anbieten. Gäste, die ein kleineres Gericht bestellen möchten, haben oft nur die Wahl zwischen Vorspeisen und Snacks. Die guten Beispiele des Checks zeigen aber, dass manche Gastronom:innen bereits umdenken und ihren Gästen ermöglichen, entsprechend des individuellen Bedarfs zu wählen. Unnötige Tellerreste lassen sich dadurch vermeiden.
Das Mitnehmen von Übriggebliebenem aus dem Restaurant kann ebenso Lebensmittelabfälle vermeiden. Vorausgesetzt die Verbraucher:innen essen ihre Reste dann zu Hause auf. In Speisekarten sind Hinweise auf die Möglichkeit zur Mitnahme sinnvoll, jedoch noch sehr selten zu finden.
Mehr Restaurants müssen neben „normal“ großen Hauptgerichten kleinere Portionen in ihren Speisekarten anbieten, um Verbraucher:innen eine größere Auswahl passend zum jeweiligen Bedarf anbieten zu können. Die Angebote müssen für jede:n verfügbar sein und zum üblichen Standard des Speiseangebots gehören.
Die Empfehlungen des Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung sollten noch flächendeckender bekannt gemacht, umgesetzt und so zum Vorbild für viele andere Gastronom:innen werden. Sollten diese freiwilligen Selbstverpflichtungen zu kleineren Portionen und zu Mitnahmeangeboten nicht ausreichen, sind von politischen Entscheider:innen verpflichtende Vorgaben notwendig.
Nachfragen lohnt sich: Gäste sollten im Restaurant bei Bedarf ausdrücklich nachfragen, ob sie ein Hauptgericht auch als kleinere Portion bekommen können. Dann bleibt im Idealfall nichts übrig.
Eine aktivere Kommunikation, beispielsweise über Hinweise auf dem Tisch, in der Speisekarte oder im Internet, kann Verbraucher:innen ermutigen, übriggebliebenes Essen aus dem Restaurant mitzunehmen. Besonders jüngere Verbraucher:innen könnten dabei über soziale Netzwerke die Zielgruppe für eine Verhaltensänderung sein.
Empfehlungen des Dialogforums Außer-Haus
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) initiierte im Jahr 2019 die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Weil hierfür alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette gefragt sind, wurden Dialogforen ins Leben gerufen, die gezielt Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen entwickeln sollten.
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen
Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf
Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!