Zwischen 2015 und 2022 ist die Zahl der Lebensmittel-Rückrufe in Deutschland stetig gestiegen. 2022 verzeichnete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 311 Rückrufe. „Der häufigste Grund waren dabei mikrobiologische Verunreinigungen, beispielsweise durch Salmonellen, Kolibakterien oder Schimmelpilze“, sagt Tina Hanke, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.
Jeweils zehn Prozent der Rückrufe machten Fremdkörper, nicht gekennzeichnete Allergene oder unzulässige Inhaltsstoffe aus. Ein Viertel der Rückrufe entfiel auf Grenzwertüberschreitungen, beispielsweise von Pestizidrückständen.
Laut BVL bedeute die Zunahme der Rückrufe nicht, dass der Lebensmittel-Konsum in Deutschland unsicherer geworden sei. Dem pflichtet Tina Hanke bei: „Das Problem ist bei vielen Unternehmen mehr in den Fokus gerückt. Bei Auffälligkeiten kommen sie ihrer Meldepflicht besser nach“, so Hanke. Durch fortschrittlichere Analysemethoden und strengere festgelegte Höchstmengen ist die Lebensmittelsicherheit in Deutschland grundsätzlich auf einem hohen Niveau.
Warnungen müssen noch besser werden
Verbraucher:innen haben das Recht auf einwandfreie, sichere Lebensmittel. Hersteller sind beispielsweise verpflichtet, das Risiko für Verunreinigungen mit Fremdkörpern so gering wie möglich zu halten. Laboruntersuchungen sollen gefährliche Keimbelastungen ausschließen. Dennoch kann es bei der Herstellung unbeabsichtigt zu Problemen kommen.
„Werden diese erst festgestellt, wenn das Produkt bereits in den Handel gelangt ist, muss schnell und effektiv darüber informiert werden. Hier gibt es Verbesserungspotenzial“, sagt Tina Hanke.
Bisher ist die Art und Weise, wir vor Produkten gewarnt wird, gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Hersteller informieren in der Regel die Medien, zudem weisen Aushänge in den Geschäften auf den Rückruf hin. Online werden Warnmeldungen auf dem Portal lebensmittelwarnungen.de veröffentlicht.
„Grundsätzlich wird über Rückrufe sehr uneinheitlich informiert. So gibt es keine Vorgaben, wo genau im Geschäft auf Rückrufe aufmerksam gemacht werden muss oder wie die gesundheitlichen Risiken dargestellt werden müssen“, ergänzt Hanke.
Was Verbraucher:innen tun können
Wer feststellt, dass ein erworbenes Produkt von einem Rückruf betroffen ist, kann dieses zusammen mit dem Kassenbon im Laden gegen ein einwandfreies Produkt umtauschen.
„Teilweise können Sie auf Kulanz hoffen, wenn Sie den Kassenbon nicht aufbewahrt haben. Finden Sie selbst Dinge in Lebensmitteln, die dort nicht hineingehören oder weist ein Produkt anderweitige Mängel auf, reklamieren Sie dieses zunächst beim Händler oder Hersteller. Zusätzlich sind die kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter die passenden Ansprechpartner“, sagt die Expertin.
Eine Liste mit Kontaktdaten findet sich auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz. Bei einer Beschwerde sollten Verbraucher:innen immer den Namen, Hersteller, Verkaufsort und möglichst auch die Los-Nummer oder das Mindesthaltbarkeitsdatum parat haben. „Eine Meldung ist wichtig, damit die Lebensmittelüberwachung oder der Hersteller entsprechende Maßnahmen zum Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher treffen können“, so Tina Hanke.
Weitere Fragen zur Lebensmittelsicherheit oder zum Thema Lebensmittel und Ernährung allgemein beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.