Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Verbraucher haben hohe Ansprüche an Produkte mit essbaren Insekten

Stand:
Eine Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt die Erwartungen zu insektenhaltigen Lebensmitteln. Verbraucher wollen unter anderem deutlich erkennen, was drin ist, und wünschen sich Hinweise zur richtigen Zubereitung.
Grillen geröstet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher haben hohe Erwartungen an Kennzeichnung und Sicherheit der Produkte.
  • Mögliche allergische Reaktionen gegen Insekten sind Studienteilnehmern nicht bekannt und zudem wenig erforscht – ein entsprechender Allergenhinweis ist zwingend notwendig.
  • Die Ergebnisse der Befragung stützen Forderungen der Verbraucherzentralen.
On

Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat die Einstellung von Verbrauchern zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus standen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten befragt.

Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, die europaweit zugelassen werden müssen. Nach dem gelben Mehlwurm sind inzwischen auch die Wanderheuschrecke und die Hausgrille - ebenfalls Heimchen genannt - als neuartiges Lebensmittel in Europa zugelassen.

Wahrnehmung insektenhaltiger Lebensmittel

Für die Studienteilnehmer:innen sind insektenhaltige Lebensmittel Nischenprodukte, die im Handel kaum angeboten werden. Sie gelten als exotisch und gewöhnungsbedürftig.

Hauptargumente für die Befragten, Insekten zu konsumieren, sind hauptsächlich der erwartete hohe Proteinanteil und die Möglichkeit Fleisch zu ersetzen.

Barrieren für den Insektenverzehr sind die Unsicherheit über den Geschmack und die für einige Personen wenig ansprechende Optik der Tiere. Auch scheint es den Teilnehmer schwer vorstellbar, sich an diesen satt zu essen.

Da Insekten derzeit nur selten im Handel zu finden sind, werden hohe Preise toleriert. Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten die Preise jedoch deutlich fallen.

Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt

Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Studienteilnehmer erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt.

Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben aufmerksam machen.

Verwendungshinweise

Wie man die neuartigen und unbekannten Insekten verwendet, sollte laut dieser Studie auf der Verpackung stehen. Dass Insekten ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel sind, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr erwartet.

Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck von 2020. Es muss deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen.

Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten

Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von Herkömmlichen. Dies ist jedoch nicht bei allen insektenhaltigen Produkten der Fall. Selbst wenn mit "proteinreich" geworben wird, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 Prozent des Energiegehaltes auf Proteine entfallen.

Bedenkt man zusätzlich die geringen Mengen, die gegessen werden, relativiert sich die tatsächliche Proteinaufnahme sehr schnell.


Ausführliche Studienergebnisse können Sie hier herunterladen.

Auf einem Holzbrett steht ein Glas Joghurt, in den Chia-Samen gemischt sind.

Was Novel Food ist und worauf Sie bei den Lebensmitteln achten sollten

Novel Food heißt übersetzt "Neuartige Lebensmittel". Damit sind Produkte gemeint, die in der EU vor dem Jahr 1997 praktisch nicht verzehrt wurden. Sie benötigen im Gegensatz zu "normalen" bzw. traditionellen Lebensmitteln eine Zulassung. Wir stellen einige vor und hinterfragen Nutzen und Risiko.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.