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Ihre Spende für den Verbraucherschutz

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Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass wir uns weiter als verlässlicher Partner für alle Verbraucherbelange stark machen können – für Sie, Ihre Familie, Nachbarn und Freunde.
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Helfen Sie mit, dass wir Sie auch in Zukunft unabhängig beraten und informieren sowie Ihre Interessen als Verbraucher gegenüber Politik, Unternehmen und Öffentlichkeit schlagkräftig vertreten können.

Schon mit einer kleinen Förderung können wir gemeinsam viel erreichen. Unterstützen Sie die Verbraucherzentrale Thüringen und richten Sie Ihre Spende an folgendes Spendenkonto:

Empfänger: Verbraucherzentrale Thüringen
IBAN: DE27 8207 0024 0130 3981 00
BIC: DEUTDEDBERF

Spenden bis zu 200 Euro können Sie ohne Spendenbescheinigung von der Steuer absetzen. Dafür fügen Sie Ihrer Steuererklärung die Buchungsbestätigung oder Ausschnitte Ihres Kontoauszugs bei.

Spenden von Anbietern, Unternehmensverbänden o.ä. würden unsere Unabhängigkeit und Anbieterneutralität gefährden. Wir können solche Spenden deshalb nicht entgegen nehmen.

Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.