"Illegaler Down- und Upload", "Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz" oder "Verbotene Nutzung von Bilddateien" – immer wieder flattern Internet-Nutzern Abmahnungen mit solch drastischen Vorwürfen ins Haus. Sie haben über eine Internet-Tauschbörse Musik oder Filme auf den heimischen PC geladen und damit durch Vervielfältigung und Verbreitung gegen das Urheberrecht verstoßen. Den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, nutzt nichts. Denn schon bald kann eine Klage folgen, die teuer zu stehen kommen kann.