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Wir sind für Sie da! Auf diesen Wegen erreichen Sie uns.
Eine Frau mit Headset am Computer

Thüringenweites Termin- und Infotelefon: 0361 555 14 0

erreichbar: Montag bis Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr

 

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Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Beratungsstellen und -themen
 

Beratung am Telefon und Online (per E-Mail):

Verbraucherrecht telefonisch (z.B. Mobilfunk, Abos, Reisen, Handwerker)

Energierecht telefonisch (z.B. Strom- und Gasverträge)

Energieberatung telefonisch (z.B. Energiesparen, Heizkosten, energetische Sanierung, Fördermittel) 

Lebensmittel und Ernährung telefonisch (z.B. Kennzeichnung, Mogelpackungen) 
 

Beratung via E-Mail (u.a. Verbraucherrecht, Finanzen, Versicherungen, Rundfunkbeitrag)
 

Vorträge für Schulklassen und Gruppen:  

Stöbern Sie hier in unserem Vortragsangebot.

Fragen? Kontaktieren Sie uns: presse@vzth.de.


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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.