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Buchtitel "Psychotherapie": Pressematerial

Hilfe bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen
Ratgeber informiert über Ablauf und Chancen einer Therapie
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Titelbild des Ratgebers "Psychotherapie"

Hilfe bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen
Ratgeber informiert über Ablauf und Chancen einer Therapie

Die Zahl der Krankschreibungen wegen psychischer Probleme hat sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre mehr als verdreifacht. Laut einer aktuellen Langzeituntersuchung der Krankenkasse DAK fehlte in Deutschland im vergangenen Jahr jeder 18. Arbeitnehmer aus diesem Grund im Job – damit waren 2,2 Millionen Menschen betroffen. Häufigste Diagnose: Depression. Bei solch schwerwiegenden Problemen kann eine Psychotherapie helfen. Auch bei Konflikten, Leistungsstörungen oder in Lebenskrisen kann sie geeignet sein, neue Lebensqualität zu entdecken und wieder in Balance zu kommen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Psychotherapie. Chancen erkennen und mitgestalten“ hilft Betroffenen dabei, sich zu orientieren.

Das Buch bietet alle wichtigen Grundlagen, damit die Leserinnen und Leser die richtige Therapieform und den passenden Therapeuten finden.

Wie funktionieren die unterschiedlichen Methoden? Wer sollte Therapien in Anspruch nehmen und wer bezahlt sie? Der Ratgeber beantwortet diese und viele weitere Fragen und informiert über Organisation, Ablauf und Datenschutzfragen. So erhalten Betroffene ein realistisches Bild von den Möglichkeiten, Vorgehensweisen und Grenzen psychotherapeutischer Methoden.

Der Ratgeber „Psychotherapie. Chancen erkennen und mitgestalten“ hat 184 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.