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Buchtitel "Behinderung und Teilhabe": Pressematerial

Trotz Behinderung mitten im Leben
Ratgeber zeigt Wege zu Selbstbestimmung und Teilhabe
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Titelbild des Ratgebers Behinderung und TeilhabeViele meinen, Menschen mit Behinderung seien Rollstuhlfahrer, Blinde oder Personen mit angeborenen Einschränkungen. Doch die Formen sind vielseitig – und es kann jeden und jede treffen. Meist sind Handicaps bleibende Folgen von Krankheiten und oft gar nicht sichtbar. Der aktualisierte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Behinderung und Teilhabe“ gibt einen Überblick über Leistungen und Rechte im komplexen „Behindertenrecht“. Er bietet Orientierung, welche Rechte Betroffene im Arbeitsleben haben und wie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Ein wesentlicher Aspekt für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Eingliederung. Hilfen kommen sowohl für Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen in Betracht. Das Buch informiert über die vielfältigen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, den besonderen Kündigungsschutz, die Aufgaben des Integrationsamts und Pflichten von Arbeitgebern. Der Ratgeber zeigt, welche Angebote Inklusion befördern, wie „personenzentrierte“ Hilfen hierbei individuell passende Lösungen bieten. Auch spezielle Maßnahmen für Kinder und Jugendliche werden vorgestellt. Ein umfassender Serviceteil mit Links, Literatur und wichtigen Adressen weist den Weg, um die vielfältigen Aspekte des Behindertenrechts vertiefen zu können.

Der Ratgeber „Behinderung und Teilhabe. Alle Leistungen und Rechte“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.