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Buchtitel "Meine Immobilie verkaufen": Pressematerial

Was bekomme ich für mein Haus?
Ratgeber gibt Tipps zum Immobilienverkauf
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Hausgiebel vor blauem Himmel

Wie viel Geld soll ich verlangen? Wer beschlossen hat, seine Immobilie zu verkaufen, steht vor einer schweren Entscheidung: Eine zu hohe Forderung kann mögliche Interessenten abschrecken. Ein zu niedriger Anfangspreis wiederum verbaut wichtigen Verhandlungsspielraum, weil Käuferinnen und Käufer meist ein kleines Zugeständnis erwarten. Auch Eigentümer, die wollen, dass ihre Immobilie in der Familie bleibt, sollten den Wert ihres Objekts genau kennen. Sonst können sie ihren Nachlass nicht gerecht verteilen. Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hilft dabei, den Marktwert zu ermitteln und bietet jede Menge weitere wertvolle Tipps.

Berufliche Veränderungen, der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Trennung oder Scheidung – es gibt viele Gründe, sich von Haus oder Eigentumswohnung zu trennen. Die Leserinnen und Leser erfahren, welche rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Regelungen sie dabei beachten müssen. Außerdem zeigt der Ratgeber auf, welche Absprachen als Alternative mit Kindern oder nahestehenden Personen möglich sind. Dazu informiert das Buch über das Erb- und Steuerrecht und bietet Expertentipps sowie jede Menge Fallbeispiele.

Der Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.