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Buchtitel "Meine Immobilie verkaufen": Pressematerial

Was bekomme ich für mein Haus?
Ratgeber gibt Tipps zum Immobilienverkauf
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Hausgiebel vor blauem Himmel

Wie viel Geld soll ich verlangen? Wer beschlossen hat, seine Immobilie zu verkaufen, steht vor einer schweren Entscheidung: Eine zu hohe Forderung kann mögliche Interessenten abschrecken. Ein zu niedriger Anfangspreis wiederum verbaut wichtigen Verhandlungsspielraum, weil Käuferinnen und Käufer meist ein kleines Zugeständnis erwarten. Auch Eigentümer, die wollen, dass ihre Immobilie in der Familie bleibt, sollten den Wert ihres Objekts genau kennen. Sonst können sie ihren Nachlass nicht gerecht verteilen. Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hilft dabei, den Marktwert zu ermitteln und bietet jede Menge weitere wertvolle Tipps.

Berufliche Veränderungen, der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Trennung oder Scheidung – es gibt viele Gründe, sich von Haus oder Eigentumswohnung zu trennen. Die Leserinnen und Leser erfahren, welche rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Regelungen sie dabei beachten müssen. Außerdem zeigt der Ratgeber auf, welche Absprachen als Alternative mit Kindern oder nahestehenden Personen möglich sind. Dazu informiert das Buch über das Erb- und Steuerrecht und bietet Expertentipps sowie jede Menge Fallbeispiele.

Der Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.