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Buchtitel "Das Mieter-Handbuch": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“
Kompaktes Wissen von Abstandszahlung bis Zwangsräumung


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Die jährliche Betriebskostenabrechnung enthält für Mieter meist keine positiven Überraschungen, weil Nachzahlungen ins Haus stehen. Die Grundlagen hierfür sind jedoch häufig nur schwer nachzuvollziehen.
Hat der Vermieter alle Entlastungen rund um die Energiepreiskrise in der Heizkostenabrechnung korrekt berücksichtigt? Passt der Verteilerschlüssel und wurde fristgerecht abgerechnet? Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ – jetzt gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund in aktualisierter vierter Auflage herausgegeben – öffnet Türen, um Abrechnungen zu entschlüsseln und auf Mieterrechte zu pochen. Mit Wissenswertem zur Mietminderung bei Wohnungsmängeln oder zu Mieterpflichten, die sich aus der Hausordnung ergeben, lotst das Buch zudem durch viele weitere Fallstricke im Mietverhältnis

Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll? Kann er erhöhen wie er will? Müssen Sanierungen geduldet werden? Wie hoch dürfen Abstandsforderungen des Vormieters sein? All diese mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich beantwortet und mit wichtigen Entscheidungen von Gerichten beispielhaft erläutert. Auch wird gezeigt, wie und wann etwa Betriebskostenabrechnungen oder einer Kündigung widersprochen werden kann. Checklisten zum Heraustrennen und Ausfüllen liefern dabei die notwendige Unterstützung – auch als Onlineversion, um den eigenen Wohnungsordner digital zu pflegen.

Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet 18, - Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

 

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Nach Vergleich: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten Verträgen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für Ärger. Im Sommer 2024 haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen. Am 31. Dezember 2024 endete die Frist, zu der sich Betroffene auf die Vergleiche gegenüber dem Unternehmen berufen konnten.

Eine Beraterin informiert Geflüchtete.

Unser Angebot für Migrant:innen und Helfende in Thüringen

Migrant:innen in Deutschland sind mit vielen Fragen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale Thüringen hilft, diese zu klären. Wir beraten bei konkreten Problemen und informieren bei Vorträgen oder kleineren Workshops. Kontaktieren Sie uns!
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

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Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten trotz Preisgarantien wiederholt massiv ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Deswegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Unternehmen. Er schloß außergerichtliche Vergleiche mit den Unternehmen, um schnelle Rückzahlungen für Betroffene zu erreichen.