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Buchtitel "Was tun, wenn jemand stirbt?": Pressematerial

Schnelle Hilfe im Trauerfall
Handbuch bietet Infos und Checklisten zu Formalitäten und Erbe


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Titelbild des Ratgebers "Was tun wenn jemand stirbt"

Einen geliebten Menschen zu verlieren, verändert das eigene Leben existenziell. Viele sind beim Tod eines Angehörigen völlig ratlos, wie sie diese emotional herausfordernde Situation bewältigen sollen. Denn in einem solchen Moment ist es nicht leicht, Verantwortung zu übernehmen, egal, ob der Trauerfall plötzlich eintrat oder absehbar war. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn jemand stirbt?“ möchte darauf vorbereiten, was in dieser schweren Zeit zu erwarten ist und dafür sorgen, dass Angehörige den Überblick behalten und keine Frist versäumen. Er begleitet von der Ausstellung des Totenscheins und der Sterbeurkunde über die Planung von Bestattung und Trauerfeier bis hin zur Kündigung wichtiger Verträge oder Fragen rund ums Erbe.

Bestatter können viele organisatorische Arbeiten abnehmen, wissen, welches Amt zuständig ist oder welche Urkunden benötigt werden. Doch dieser Service hat auch seinen Preis. Das Buch bietet Empfehlungen für die Wahl des richtigen Dienstleisters oder die passende Bestattungsform, jede Menge Checklisten und beleuchtet entstehende Kosten etwa für Trauerbriefe, Grabstelle und eine Trauerfeier. Dabei sind nicht nur Angehörige angesprochen: Wer jetzt seine eigene Bestattung selbst bestimmt, gibt einen Wegweiser für diejenigen vor, die sich dann im akuten Trauerfall darum kümmern müssen.

Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall“ hat 164 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.