Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Buchtitel "Neues Wohnen im Alter": Pressematerial

Stand:
Umziehen oder bleiben?
Ratgeber informiert über verschiedene Wohnformen im Alter
Off

Titelbild älteres Ehepaar lächelt

Eine Alters-WG suchen oder das Zuhause barrierefrei umbauen? Wie will ich in Zukunft wohnen? Und was ist, wenn ich irgendwann nicht mehr so kann wie früher? Fragen, die wir gerne verdrängen, weil sie Angst machen können. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Neues Wohnen im Alter“ erläutert die verschiedenen Möglichkeiten für diejenigen, die noch fit sind, für die es zu Hause langsam beschwerlich wird und all jene, die alleine gar nicht mehr zurechtkommen. Zudem kommen Menschen zu Wort, die einen Umzug bereits gewagt haben und berichten, wie es ihnen ergangen ist.

Nicht alle Wohnformen eignen sich für jede Lebensphase. Deshalb sollte man sich schon frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man später gerne leben möchte. Ob barrierefrei in der eigenen Immobilie, Betreutes Wohnen, Pflegeheim oder Mehrgenerationenhaus – der Ratgeber informiert, was es jeweils zu beachten gibt und hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. Was heißt eigentlichaltersgerecht“? Zahlen Krankenkasse und Pflegeversicherung auch beim Umzug ins Ausland? Ist im Betreuten Wohnen rund um die Uhr jemand da? Das Buch bietet Antworten zu diesen und vielen weiteren Themen und gibt Ratsuchenden Kostenbeispiele, Checklisten, Tipps sowie Experteninterviews an die Hand. Wer sich vorbereitet und rechtzeitig informiert, hat gute Chancen, nicht irgendwo zu landen, wo er eigentlich nie hinwollte.

Der Ratgeber „Neues Wohnen im Alter“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Onlineshop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.