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Heizung austauschen - Wenn das Haus in die Jahre gekommen ist

Stand:
Fenster zu es zieht... Wer darüber nachdenkt seine Heizung auszutauschen, stellt sich auch die Frage, wo er sonst noch nachbessern kann. Doch macht es auch immer Sinn die Fenster auszutauschen, wenn man sich eine neue Heizung anschafft?
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„Besonders bei alten Gebäuden ist es wichtig zu schauen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und das Gebäude langfristig nachhaltiger machen“, weiß Energieberater Stephan Herpertz aus Bonn.

Stephan Herpertz

„Eine Beratung führte mich in ein denkmalgeschütztes Gebäude, das zuletzt nach und nach saniert und nun von einer jungen Familie bewohnt wurde. Die vorhandene Gasheizung war etwas in die Jahre gekommen und die Familie machte sich Gedanken über den Austausch der Heizung. Zwar wäre der Austausch gegen eine neue Gasbrennwertheizung eine einfache Option, aber im Gespräch mit den Verbrauchern stellte sich heraus, dass es ihnen auch wichtig war, das Gebäude möglichst nachhaltig zu nutzen. In diesem Zusammenhang kam die Überlegung auf, die rund 20 Jahre alten Fenster gegen neue, dreifachverglaste Fenster mit Sprossen auszutauschen.

Die notwendigen Investitionen für diese beiden Maßnahmen sollten sich aber im Rahmen halten und die Technik der Heizungsanlage recht einfach handhabbar sein.

Nach Besichtigung des Gebäudes war der Fall für mich schnell klar. Die schon vorhandene Fußbodenheizung, der gute Dämmstandard des Hauses und ausreichender Platz auf dem Grundstück machten eine Erd-Wärmepumpe möglich. Zwar muss dafür etwas mehr Geld in die Hand genommen werden, aber mit diesem Heizsystem kann das alte Gebäude wunderbar nachhaltig genutzt werden.

Von dem Austausch der Fenster riet ich ab, da dies aufgrund der schon recht guten Dämmung des Hauses eine wenig wirtschaftliche und effiziente Investition gewesen wäre. Auch weiterhin auf eine Gasheizung zu setzen, wäre langfristig teurer und nicht besonders sinnvoll gewesen. Der Gesamtzustand des Hauses ist entscheidend und zeigt erst, welche Maßnahmen nützlich und nachhaltig sind.“

Bundesgerichtshof

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