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So können Sie Ihren Anbieter von Strom und Gas wechseln

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Hier erklären wir:
Wie Sie einen guten Tarif finden.
Es ist einfach, den Anbieter von Strom und Gas zu wechseln.
Meistens gibt es beim Wechseln vom Anbieter keine Probleme.
Aber: Es ist nicht so einfach, einen guten Vertrag zu finden.
Ein Mann sitzt am Schreibtisch mit Papier und Computer, daneben das Bild für Leichte Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Darum gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch wenn Sie den Anbieter wechseln:
    Dann besteht keine Gefahr, dass Sie ohne Strom oder ohne Gas dastehen.
  • Energie ist wieder günstiger.
    Deshalb lohnt der Anbieter-Wechsel wieder zum Geld sparen.
  • Normalerweise ist es so:
    Sie suchen sich einen neuen Strom-Anbieter aus.
    Der neue Strom-Anbieter beendet dann den Vertrag mit Ihrem alten Strom-Anbieter.
    Wenn Sie eine Preis-Erhöhung bekommen:
    Dann können Sie immer kündigen.
    In diesem Fall sollten Sie selbst kündigen.
    So halten Sie die Frist ein.
    Im Anschluss können Sie sofort Ihren neuen Anbieter beauftragen.
    Bei Gas geht das genauso.
On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.


Zeichnung eines Vertrags.

Kann es passieren, dass ich beim Anbieter-Wechsel keinen Strom oder kein Gas habe?

Nein.

Das kann nicht passieren.

In Deutschland gibt es ein Gesetz zur Energie-Versorgung.

Wenn es Probleme beim Anbieter-Wechsel gibt:

Dann bekommen Sie Energie vom sogenannten Grund-Versorger in Ihrem Ort.

Informationen zum Grund-Versorger finden Sie auf unserer Internet-Seite.

Bitte beachten Sie:

Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Das ist der Link:

Grund-Versorger

Zeichnung: Heizkörper unter einem Fenster.

Wie lange dauert ein Anbieter-Wechsel?

Höchstens 3 Wochen.

Das bedeutet:

In höchstens 3 Wochen muss der neue Energie-Anbieter den Netz-Betreiber kontaktieren.

Aber:

Wann der Wechsel abgeschlossen ist, hängt auch von Ihrem alten Vertrag ab.

Beachten Sie bitte die Kündigungs-Frist.

Zeichnung einer Checkliste, die abgehakt wird.

Wie läuft der Anbieter-Wechsel ab?

Wir haben für Sie eine Check-Liste geschrieben.

In der Check-Liste steht Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.

Check-Liste für den Anbieter-Wechsel

Zeichnung eines Vertrages, der durchgestrichen ist.

1. Kündigung und neue Verträge

Kündigung

Sehen Sie sich Ihre letzte Strom-Rechnung oder Gas-Rechnung an.

Dort steht, wann Ihre Kündigung gültig wird.

Zum Beispiel in 3 Monaten.

Wenn die Kündigung von Ihrem Vertrag erst nach mehr als 3 Monaten gültig wird:

Dann brauchen Sie noch nicht nach einem neuen Energie-Anbieter suchen.

Denn die Preise können sich in 3 Monaten verändern.

 

Vielleicht sind Sie gerade in eine neue Wohnung eingezogen.

Dann bekommen Sie wahrscheinlich Energie vom sogenannten Grund-Versorger in Ihrem Ort.

Wollen Sie wissen, was nach einem Umzug mit Ihrem Vertrag passiert?

Dann lesen Sie die Informationen dazu auf unserer Internet-Seite.

Bitte beachten Sie:

Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Das ist der Link:

Was passiert beim Umzug mit Strom-Vertrag oder Gas-Vertrag?

 

Vielleicht haben Sie auch noch nie den Anbieter gewechselt.

Auch dann bekommen Sie wahrscheinlich Energie vom sogenannten Grund-Versorger in Ihrem Ort.

 

Wenn Sie Energie vom Grund-Versorger bekommen:

Dann wird die Kündigung von Ihrem Vertrag in 2 Wochen gültig.

Zeichnung eines Vertrages

Neue Verträge

Informieren Sie sich über neue Anbieter.

Bei der Suche kann Ihnen Ihre Verbraucher-Zentrale helfen.

 

Beachten Sie bei neuen Anbietern bitte:

  • die Vertrags-Bedingungen
  • den Preis

 

Wie können Sie die Preise vergleichen?

Sie brauchen dafür Ihre Post-Leit-Zahl.

Und Ihren Energie-Verbrauch pro Jahr.

Ihr Energie-Verbrauch steht in Ihrer Strom-Rechnung.

Und in Ihrer Gas-Rechnung.

Falls Sie den Energie-Verbrauch nicht finden:

Dann wählen Sie Standard-Werte.

Sie finden Standard-Werte im Internet.

Wie können Sie die Standard-Werte ausrechnen?

Beim Strom:

Schreiben Sie, wie viele Personen in Ihrer Wohnung wohnen.

Beim Gas:

Schreiben Sie die Größe von Ihrer Wohnung.

Zeichnung eines Computers.

2. Einen neuen Tarif finden

Tarif bedeutet:

Vertrag, in dem die Preise für Strom oder Gas stehen.

 

Die verschiedenen Anbieter von Strom und Gas haben verschiedene Tarife.

Wie können Sie einen guten Tarif finden?

Das schreiben wir auf unserer Internet-Seite.

Bitte beachten Sie:

Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Das ist der Link:

So finden Sie den passenden Strom-Tarif oder Gas-Tarif

 

Wenn Sie im Internet einen guten Tarif gefunden haben.

Zum Beispiel auf einer Internet-Seite mit einem Tarif-Rechner:

Dann schauen Sie auch auf die Internet-Seite vom Anbieter.

Vergleichen Sie den Tarif vom Tarif-Rechner mit dem Tarif vom Anbieter.

 

Haben Sie schon einen guten Tarif gefunden?

Haben Sie sich also für einen Anbieter entschieden?

Dann speichern Sie den Vertrag.

Das geht so:

  • Sie laden den Vertrag herunter.
    Oder:
  • Sie machen ein Foto von Ihrem Bild-Schirm.

 

Wenn Sie den Vertrag abgeschlossen haben:

Dann bekommen Sie eine Auftrags-Bestätigung.

Vergleichen Sie den Vertrag mit der Auftrags-Bestätigung.

Manchmal gibt es Probleme bei der Auftrags-Bestätigung:

Dann ist es gut, dass Sie den Vertrag gespeichert haben.

Zeichnung einer Checkliste, die abgehakt wird.

3. Den neuen Vertrag abschließen und den alten Vertrag kündigen

Den neuen Vertrag abschließen

Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben:

Dann müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen.

Sie können den neuen Vertrag

  • direkt beim Anbieter abschließen.
  • über die Internet-Seite vom Tarif-Rechner abschließen.
    In diesem Fall bekommt die Internet-Seite vom Tarif-Rechner Geld für den Abschluss vom neuen Vertrag.

Den alten Vertrag kündigen

Der neue Anbieter kündigt Ihren alten Vertrag.

Dafür müssen Sie dem neuen Anbieter eine Voll-Macht geben.

Eine Voll-Macht ist eine Erklärung.

In der Erklärung steht, dass der neue Anbieter Ihren Vertrag kündigen darf.

Zeichnung eines Vertrages, der durchgestrichen ist.

Bitte kündigen Sie in den folgenden Fällen selbst:

Manchmal haben Sie nur wenig Zeit für eine Kündigung.

Zum Beispiel, weil nach einem bestimmten Zeit-Punkt der Vertrag weiterläuft.

Kündigen Sie in diesem Fall bitte selbst.

 

Vielleicht hatten Sie mit Ihrem alten Anbieter einen Sonder-Vertrag abgeschlossen.

Dann muss der Anbieter Ihre Kündigung innerhalb von einer Woche bestätigen.

Kündigen Sie auch in diesem Fall bitte selbst.

 

Wenn Ihr Anbieter den Energie-Preis verändert:

Dann können Sie sonderkündigen.

Kündigen Sie auch in diesem Fall bitte selbst.

Zeichnung einer Frau, die warnend den Finger hebt und von einem roten Dreieck umrundet ist.

Wichtig:

Bitte teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie schon gekündigt haben.

 

Das geht zum Beispiel so:

Für einen neuen Vertrag müssen Sie ein Formular ausfüllen.

In diesem Formular steht:

Ich habe meinen alten Vertrag bereits selbst gekündigt.

Machen Sie hier ein Kreuzchen.

 

Der neue Vertrag wird bestätigt

Wenn Ihnen der neue Anbieter eine Vertrags-Bestätigung schickt.

Und wenn er Ihnen einen voraussichtlichen Liefer-Beginn mitteilt:

Dann ist der neue Vertrag gültig.

 

Bitte beachten Sie:

Vergleichen Sie die Preise:

Vergleichen Sie die Preise vom Tarif-Rechner mit den Preisen im Vertrag.

 

Vergleichen Sie die Vertrags-Bedingungen:

Vergleichen Sie die Vertrags-Bedingungen vom Tarif-Rechner mit den Vertrags-Bedingungen im Vertrag.

Zum Beispiel: Die Laufzeit und den Beginn der Strom-Belieferung.

 

Wenn die Preise oder Vertrags-Bedingungen nicht übereinstimmen:

Dann kontaktieren Sie Ihren neuen Anbieter.

 

Der alte Anbieter macht eine Abschluss-Rechnung.

  • Dafür hat er höchstens 6 Wochen nach Liefer-Ende Zeit.
Zeichnung einer Hand mit Armbanduhr und einer Wanduhr im Hintergrund.

4. Bitte beachten Sie das sogenannte Widerrufs-Recht

Widerrufs-Recht bedeutet:

Sie haben einen Vertrag abgeschlossen.

Danach möchten Sie den Vertrag doch nicht mehr.

Nun haben Sie das Recht, den Vertrag zu widerrufen.

Der Vertrag kommt dann nicht zustande.

Sie müssen nicht schreiben, warum Sie den Vertrag nicht mehr wollen.

 

Das Widerrufs-Recht gilt fast für alle Verträge.

Egal, wie Sie diese Verträge abgeschlossen haben.

Zum Beispiel:

  • online
  • per E-Mail
  • per SMS
  • per Fax
  • per Brief
  • an Ihrer Haus-Türe

 

Das Widerrufs-Recht gilt nicht, wenn Sie den Vertrag beim Anbieter selbst abgeschlossen haben.

Gezeichneter Kalenderblock mit dem Hinweis: 14 Tage.

Wie lange gilt das Widerrufs-Recht?

Das Widerrufs-Recht gilt innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeit-Punkt, an dem Sie über Ihr Widerrufs-Recht informiert wurden.

Das ist meistens der Tag vom Vertrags-Abschluss.

Denn mit dem Vertrags-Abschluss bekommen Sie auch Informationen über Ihr Widerrufs-Recht.

Und ein Formular für den Widerruf.

Zeichnung: Heizkörper unter einem Fenster.

5. Zähler-Stände mitteilen

Es gibt für Strom und für Gas jeweils einen Zähler.

Auf den Zählern stehen Zahlen.

Durch die Zahlen wissen Sie, wie viel Sie verbraucht haben.

Und so wissen Sie auch, wie viel Sie bezahlen müssen.

Daher ist es wichtig, den Zähler-Stand abzulesen.

Lesen Sie den Zähler-Stand am Tag vom Anbieter-Wechsel ab.

Teilen Sie den Zähler-Stand folgenden Personen mit:

  • dem alten Anbieter
  • dem neuen Anbieter
  • dem Netz-Betreiber

Was ist ein Netz-Betreiber?

Netz-Betreiber kümmern sich um die Lieferung vom Strom.

Zeichnung einer Frau, die warnend den Finger hebt und von einem roten Dreieck umrundet ist.

6. Termine im Kalender aufschreiben

Schreiben Sie sich wichtige Termine im Kalender auf.

Zum Beispiel den Termin für eine mögliche Kündigung von Ihrem alten Vertrag.

Oder den Zeit-Punkt, an dem Sie die Preise vergleichen wollen.

Zeichnung: Heizkörper unter einem Fenster.

Welche Besonderheiten gibt es beim Gas-Anbieter-Wechsel?

Beim Wechsel vom Gas-Anbieter gibt es eine Besonderheit.

Der Gas-Zähler gibt den Verbrauch in Kubik-Metern an.

Die Abkürzung ist so: m³.

 

Aber der alte und neue Anbieter möchten den Verbrauch in Kilo-Watt pro Stunde.

Die Abkürzung ist so: kWh.

Deshalb müssen Sie den Verbrauch von Kubik-Metern in Kilo-Watt pro Stunde umrechnen.

 

Ein Kubik-Meter entspricht ungefähr 10 Kilo-Watt-Stunden.

 

Ein Beispiel:

Sie lesen am 21. Januar 2021 am Gas-Zähler:

800 Kubik-Meter

 

Sie lesen am 21. Januar 2022 am Gas-Zähler:

1.300 Kubik-Meter

 

Der Zeit-Raum beträgt genau 1 Jahr.

Zuerst rechnen Sie den Verbrauch für das Jahr aus.

1.300 Kubik-Meter - 800 Kubik-Meter = 500 Kubik-Meter

Nun nehmen Sie die Zahl mal 10.

Sie haben also in einem Jahr 5.000 Kilo-Watt-Stunden Gas verbraucht.

Zeichnung von einem Taschenrechner und Arm

So schätzen Sie den Gas-Verbrauch pro Jahr

Vielleicht finden Sie Ihre Gas-Rechnung gerade nicht.

Dann können Sie den Gas-Verbrauch auch schätzen.

Der geschätzte Verbrauch hängt von der Größe Ihrer Wohnung ab.

Je größer die Wohnung ist, desto höher ist der Verbrauch.

 

Aber eine Schätzung kann sehr ungenau sein.

Denn der Gas-Verbrauch hängt zum Beispiel vom Zustand des Hauses ab.

Wenn die Mauern dick sind:

Dann muss man vielleicht nicht so viel heizen.

Hier finden Sie mehr Informationen:
So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab

Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.



Eine Prüflese-Gruppe hat den Text geprüft.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:Logo Leichte Sprache
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

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