Ungeziefer im Hotelzimmer: Was ist zumutbar?

Stand:
Eine Ameisenstraße im Zimmer oder die Kakerlake im Bad ist nicht immer ein Grund, einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises vom Veranstalter zurückzuverlangen. Doch Sie müssen nicht alles hinnehmen.
Kakerlake

Das Wichtigste in Kürze:

  • In manchen Ländern sind Insekten aufgrund der klimatischen und landschaftlichen Besonderheiten üblich.
  • Ist der Ungezieferbefall unzumutbar, informieren Sie sofort den Reiseleiter oder Veranstalter.
  • Dokumentieren Sie den Befall. Machen Sie Fotos oder Videos und suchen Sie Zeugen.
Off

Je nach Urlaubsland und Unterkunft müssen Sie Ungeziefer hinnehmen, beispielsweise wenn die Belästigung durch Insekten wegen klimatischer oder landschaftlicher Besonderheiten üblich ist. Grundsätzlich gilt: In einfachen Unterkünften, insbesondere in südlichen Regionen, müssen Reisende mit vereinzelt auftretenden Ameisen und Insekten leben.

So wurden zehn Kakerlaken in einem Zimmer auf Gran Canaria für hinnehmbar erachtet (AG Bonn: Az.: 4 C 470/95 ). Eine vergleichbare Entscheidung gibt es für eine Vielzahl von Stechfliegen am Hotelstrand in der Dominikanischen Republik.

Mangel anzeigen

Liegt jedoch ein unzumutbarer Ungezieferbefall vor, müssen Sie den Mangel unverzüglich dem Veranstalter anzeigen. Dafür sollten Sie als Beweis Fotos sammeln und Zeugen suchen. Die Anzeige sollte ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen gegenüber dem Reiseleiter erfolgen, oder Sie lassen sich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Hierfür reicht aus, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt.

Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, sollten Sie den Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen, informieren.

Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise die Hoteliers, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt.

Ersatzangebot

Der Reiseveranstalter kann daraufhin die Störung beseitigen oder Ihnen ein Ersatzangebot machen. Dieses Angebot müssen Sie nur annehmen, wenn es der von Ihnen gebuchten Unterkunft entspricht oder besser ist. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn sich die Ersatzunterkunft in einem anderen Ort befindet. Wird das Ungeziefer beseitigt oder nehmen Sie das Ersatzangebot des Reiseveranstalters an, können Sie keine Reisepreisminderung mehr geltend machen.

Reisepreis mindern

Wird der Mangel nicht beseitigt, können Sie verlangen, dass der Reiseveranstalter einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises erstattet. Zudem können Sie dem Veranstalter in Verbindung mit der Mängelanzeige eine Frist setzen, den Mangel zu beseitigen. Lässt der Veranstalter die Frist verstreichen, ohne Abhilfe zu schaffen, können Sie sich selbst ein vergleichbares Ersatzquartier suchen. Ihre Kosten für die Alternative können Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen.

Anhaltspunkte, wie viel Reisepreisermäßigung Ihnen zusteht, geben folgende Reisemängeltabellen:

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.