Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Podcast: Strompreis zu hoch - und jetzt?

Stand:
Die Strompreise steigen stetig an. Immer mehr Anbieter müssen Preiserhöhungsmitteilungen an ihre Kund:innen schicken oder stehen vor der Insolvenz. Doch wie reagiert man darauf? Kann man einfach so kündigen und den Anbieter wechseln? Diese Fragen beantworten wir im Podcast.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau
Off

Die Strom- und Gaspreise sind zurzeit extrem hoch. Viele Energieanbieter müssen deswegen die Beiträge ihrer Kunden erhöhen. Insbesondere zur Weihnachtszeit kann dadurch ein großer finanzieller Druck entstehen. Was die hohen Kosten für Konsequenzen für Sie mit sich bringen, wie man auf Preiserhöhungsmitteilungen reagieren sollte und wie der Anbieterwechsel am besten klappt erklären wir in dieser Folge.

 

Darum geht es:

Energielieferverträge

Was ist überhaupt eine Preiserhöhunugsmitteilung? Wie muss ich reagieren? Was mache ich, wenn mein Energielieferant insolvent geht? Und wie finde ich am besten einen neuen Anbieter?

Bei außergewöhnlich hohen Energiekosten stellen sich uns diesen Winter viele neue Fragen. Wir liefern die antworten.

 

Diesmal zu Gast:

Hasibe Dündar (Verbraucherzentrale Berlin)

Hasibe Dündar ist Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin und berät regelmäßig Verbraucher:innen zu Rechtsfragen.

Transkript

Ganze Folge zum Nachlesen

Hier klicken, um das Transkript zu öffnen...

Hallo zusammen! Heute gibt es zum Jahresabschluss eine kleine Sonderfolge von Genau Genommen, in der ich meine Kollegin zu den aktuellen Strom- und Gaspreisen ausgefragt habe.

Dabei geht es hauptsächlich darum, wie man auf eine Preiserhöhungsmitteilung reagiert und was passiert, wenn der Energielieferant insolvent geht oder die Lieferung einstellt. Und zum Schluss gibt es noch ein paar Tipps, wie man am besten den Anbieter wechselt.

Mein Name ist Dorian Lötzer. Willkommen bei Genau Genommen!

Dorian Lötzer: Ich spreche heute mit Hasibe Dündar. Bevor wir ins Thema einsteigen, kannst du dich einmal kurz für uns alle vorstellen?

Hasibe Dündar: Sehr gerne! Mein Name ist Hasibe Dündar, ich bin Energierechtsberaterin und berate Verbraucher zu Fragen wie: „Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, den ich gerne rückgängig machen möchte,“ „Es liegt ein untergeschobener Vertrag vor. Wie kann ich dagegen vorgehen?“ „Ich verstehe meine Jahresverbrauchsabrechnung nicht,“ oder „ich habe eine Preiserhöhung bekommen. Und wie kann ich dagegen vorgehen?“

Dorian Lötzer: Wunderbar! Vielen Dank, dass du dir die Zeit für uns genommen hast. Wir sprechen heute über ein ich sag mal weniger schönes Thema und zwar über Energie- und Gaspreise und was da so alles für Tücken auf uns lauern. Und zwar zunächst geht es ja eigentlich prinzipiell darum, dass unsere Energiepreise und Gaspreise unnormal hoch sind. Jetzt ist es so, dass viele Anbieter ihre Preise, die sie vielleicht vertraglich ursprünglich mal festgelegt hatten, nicht mehr halten können und dann gehen Preiserhöhungsmitteilungen an die Verbraucher raus. Kannst du zum Ersten einfach mal so kurz erklären: Was ist überhaupt so eine Preiserhöhungsmitteilung, wann kriege ich die und woran erkenne ich, dass das eine ist?

Hasibe Dündar: In der Tat in letzter Zeit haben Verbraucher Preiserhöhungsmitteilungen erhalten. Wie schon der Name hergibt: Es ist eine Mitteilung, in der der Preis des Stromes erhöht wird und dies dem Kunden ja verkündet wird. Der Verbraucher bekommt die Mitteilung und kann sehen was war sein ursprünglicher vereinbarter Tarif und wie erhöht sich nun der Preis? Und so eine Preiserhöhung Mitteilung muss klar und eindeutig erkennbar sein, dass der Preis nun erhöht wird. Wir haben beispielsweise Unterlagen bekommen von Verbrauchern mit intransparenten Preiserhöhungsmitteilungen, die so unzulässig sind. Wenn ich jetzt mal ein Beispiel nennen darf: Die Überschriften, da heißt es „Tarifinformation.“

Ja, damit kann ich nichts anfangen, das würde ja bedeuten oder es erweckt so den Eindruck: Es ist nur eine Werbung, es ist gar nichts Wichtiges, gar keine wichtige Mitteilung, keine Preismitteilung oder: „Die Anpassung ihrer Abschlagszahlung.“ Da habe ich auch so den Eindruck der Abschlag wird erhöht, weil ich wahrscheinlich einen höheren Strom- oder Gasverbrauch habe und bringe das gar nicht in Verbindung mit einer Preiserhöhung. Und genau hier ist es wichtig, dass Verbraucher ihre Preiserhöhungsmitteilung oder generell die Schreiben ihrer Versorger prüfen, lesen, durchlesen um erkennen zu können, um was für einen Inhalt es sich handelt.

Das heißt, man sollte sich nicht in die Irre leiten lassen, wenn man das nur die Überschrift liest und denkt „ach, das ist ja nur Werbung“ oder so, das kann immer wieder mal eine wichtige Botschaft sein - eine wichtige Mitteilung, auf die man als Verbraucher auch reagieren muss.

Dorian Lötzer: Und sagen wir mal, ich bekomme so eine Erhöhungsmitteilung. Wenn denn alles richtig beschriftet ist und jetzt erkennen, dass das eine ist, was müsste denn da drinstehen? Also steht da im Zweifel nur drin, „übrigens aufgrund von jetziger Situation müssen sie so und so viel mehr für ihren Strom bezahlen,“ oder was beinhaltet sie?

Hasibe Dündar: Also erstmal eine Preiserhöhung ist ja eine Vertragsänderung in dem Sinne und die Vertragsänderung muss ja kundgetan werden. Also es muss für mich als Vertragspartner ersichtlich werden: Was ändert sich denn in dem Vertrag, den wir eigentlich ursprünglich vereinbart hatten? Das heißt, ich muss wissen, was ändert sich? Das ist der Preis und wie ändert sich der Preis? Bei Strom beispielsweise ist es so: Es muss aufgelistet werden was war der alte Preisbestandteil und was ist der neue Preisbestandteil, damit für mich ersichtlich wird, ob dieser Preis, ob diese Preiserhöhung so dramatisch ist, dass ich agieren muss, dass ich damit sozusagen nicht einverstanden bin, oder ob ich sage gut, ich nehme das hin, die paar Cents.

Das heißt, es muss für mich möglich sein zu erkennen, was die Folge dieser Preiserhöhung ist. Das heißt entweder ist mir zu teuer oder ist es gar nicht so wichtig, dass ich sage gut die paar Cent nehme ich hin?

Dorian Lötzer: Wenn ich agieren muss, heißt das, dass wenn mir ein Anbieter so eine Erhöhungsmitteilung schickt, dass sich gewisse Handlungsoptionen für mich auftun. Heißt das ich habe dann irgendwie - ich kann dann einfach kündigen, wenn es mir zu teuer ist oder ich kann den Anbieter einfacher wechseln? Was, was eröffnet sich mir da?

Hasibe Dündar: Genau. Dadurch, dass die Preiserhöhung eine Vertragsänderung ist und mein Vertragspartner einseitig den Vertrag ändert (das hatten wir so ja nicht vereinbart, was jetzt nun mir ja vorgelegt wird) hab ich das Recht zu sagen: „ich beende diesen Vertrag“ und man nennt das Sonderkündigungsrecht. Also, das heißt, ich kann fristlos diesen Vertrag kündigen, unabhängig von der Vertragslaufzeit.

Und zwar ist es so: Ich muss diesen Vertrag, wenn ich meine, ich fühle mich jetzt nicht mehr gebunden und möchte sozusagen den Vertrag beenden, muss ich bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung eine Sonderkündigung dem Versorger verschickt haben und diese muss zu dem Zeitpunkt auch eingegangen sein. Das heißt, ich habe die Möglichkeit, diesen Vertrag sofort zu beenden und dann bin ich raus aus dem Vertrag, oder wenn ich jetzt meine „Ne, ich möchte unbedingt bei diesem Versorger bleiben,“ kann man natürlich erstmal der Preiserhöhung widersprechen und sagen „ich bin damit nicht einverstanden. Wir haben hier nur ganz andere Vertragsgrundlage gehabt.“ Dann kann es natürlich sein, dass der Versorger dann selber kündigt, unzulässigerweise, aber dann wäre ich auch raus aus diesem Vertrag

Dorian Lötzer: Du sagst unzulässigerweise. Wieso?

Hasibe Dündar: Weil wir haben eine Vereinbarung. Normalerweise schließt man ja so ein Energieliefervertrag für 12 Monate. So, das heißt beide Vertragspartner müssen sich daran halten. Wenn jetzt aber der Vertragspartner sagt. Ich möchte mich loslösen von diesem Vertrag, das geht so einfach nicht. Ich als Verbraucher kann ja auch nicht sagen nach jetzt 3 Monaten, ich möchte jetzt gerne den Vertrag kündigen, ich habe jetzt einen viel günstigeren Anbieter. Ich bin gebunden an die Vertragslaufzeit. Genauso ja auch der Versorger und wenn der Versorger nun meint, den Widerspruch nicht annehmen zu wollen, den Widerspruch gegen eine Preiserhöhung und den Vertrag kündigen zu wollen, darauf hat er ja gar kein Recht, den Vertrag einseitig einfach mal ja, ich sag mal zu beenden.

Dorian Lötzer: aber was ist denn dann die Konsequenz? Ich sage ich kriege so eine Mitteilung. Ich sage nur der Preis ist mir zu hoch, ich möchte hier aber bleiben. So ist es im Vertrag nicht festgeschrieben. Ich widerspreche dem und der Anbieter - also wenn er dann nicht kündigen darf was passiert denn? Also kriegt man den Strom weiterhin zum gleichen Preis oder geht es dann in der Konfrontation?

Hasibe Dündar: Also wenn der Versorger sagt nee, ich kann dich nicht zu den alten Preis Konditionen beliefern, stellt er die Belieferung ja ein. So und wenn er das tut, dann bin ich erstmal aus dem Vertrag ungewollt raus, beziehungsweise aus der Belieferung ungewollt raus. Wir haben auch immer wieder so die Fälle, wo der Versorger einfach sagt auf den Widerspruch hin: „Ach, sie haben ja die Sonderkündigung ausgesprochen, also beenden wir den Vertrag und stellen die Belieferung ein“ oder der Versorger sagt auf meinen Widerspruch hin „gut sie wollen nicht, dann müssen wir außerordentlich kündigen und stellt einfach selber die Belieferung ein.“ Und das bedeutet, wenn ich nicht mehr von dem alten Versorger beliefert werde - in Deutschland ist es so, dass die Belieferung gesetzlich geregelt ist und jeder Verbraucher hat unabhängig davon, ob er einen Vertrag abgeschlossen hat mit einem Anbieter oder nicht, immer Strom und Gas zu Hause.

So, das heißt, wenn die Belieferung eingestellt wird, falle ich in die Grundversorgung. Das heißt dann bin ich raus aus der Belieferung meines alten Versorgers bin nun in der Ersatzversorgung und würde ja von dem örtlichen Grundversorger versorgt mit Strom oder Gas. Und der örtliche Grundversorger ist immer das Unternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Das heißt, ich werde aufgefangen. Auch selbst wenn der Versorger mich nicht mehr beliefern möchte, habe ich immer noch Strom und Gas zu Hause also braucht ihr keine Angst zu haben, dass man hier in der Kälte sitzt oder ohne Licht sitzen muss. Auf jeden Fall ist die Belieferung gesichert. Ich kann aber fristlos, also ohne Kündigungsfrist diesen Vertrag beenden, wenn ich einen neuen Anbieter gefunden habe.

Dorian Lötzer: Also ich sage mal wir spielen mal das Szenario durch. Der Anbieter, aus welchen Gründen auch immer, stellt die Belieferung von mir mit Energie ein. Ich wechsle damit automatisch zur Grundversorgung, kann aber dann jederzeit aus dieser Grundversorgung aussteigen und einen neuen Anbieter mir suchen. Richtig?

Hasibe Dündar: Fast richtig.

Dorian Lötzer: Fast richtig, okay.

Hasibe Dündar: Und zwar muss ich ein bisschen unterscheiden zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung. Ich falle automatisch ohne mein Zutun in die Ersatzversorgung, wenn die Belieferung eingestellt wird. In der Ersatzversorgung habe ich keine Kündigungsfrist einzuhalten. Ich bin höchstens 3 Monate in der Ersatzversorgung. Wenn ich nach den 3 Monaten immer noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen habe, also keinen Sondervertrag abgeschlossen habe, dann, nach den 3 Monaten, falle ich in die Grundversorgung. Also in den Grundversorgungstarif, aber der Tarif in der Ersatzversorgung und Grundversorgung ist der gleiche Preis. Es ist einfach nur rechtlich getrennt zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung. Wenn ich in der Grundversorgung bin, habe ich dann aber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Das heißt, wenn ich in der Ersatzversorgung bin, jetzt einen neuen Anbieter gefunden habe und der sagt mir gut, wir können den Vertrag schon irgendwie in 3 Tagen beginnen lassen, dann bin ich schon in 3 Tagen raus aus der Ersatzversorgung.

Das ist so ein bisschen also, das war jetzt Szenario, dass wir durchgespielt haben, in dem Fall das aus welchen Gründen auch immer die die Versorgung durch den Anbieter eingestellt wird. Jetzt haben wir in der Presse hier und da in den letzten Wochen und Monaten lesen können von Energielieferanten, die Insolvenz gegangen sind. Das heißt, dass von der Firmenseite einfach Probleme da waren und die die Firmen einfach aufgelöst werden mussten. Was passiert dann? Ist es die gleiche Konsequenz für uns als Verbraucher oder gibt es einen Unterschied zwischen jemanden, der mir einfach nur sagt - also die die Lieferung einstellt und jemand, der tatsächlich insolvent geht?

Hasibe Dündar: Also es ist so: Wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird oder das Insolvenzverfahren beginnt, endet der Vertrag und auch die Belieferung von Strom und Gas nicht automatisch. Das ist wichtig. Der Insolvenzverwalter ist derjenige, der dann darüber entscheidet, ob die Belieferung fortgesetzt wird oder beendet werden muss. Also die Insolvenz als solche begründet auch für den Verbraucher kein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, wenn jetzt der Verbraucher erfährt, das Unternehmen ist insolvent, dann sollte er erstens zusehen, dass er die Einzugsermächtigung, die er dem insolventen Anbieter erteilt hat, zu widerrufen, beziehungsweise den Dauerauftrag bei der Bank sollte er kündigen.

Dann sollte er den Insolvenzverwalter fragen, was die neue Bankverbindung ist. Ich darf somit nicht mehr an den insolventen Anbieter bezahlen, sondern muss an eine neue Bankverbindung oder über eine neue Bankverbindung die Zahlungen tätigen. Dann sollte er natürlich zusehen, ja, also der betroffenen Verbraucher in Erfahrung bringen, „wird die Belieferung eingestellt oder nicht?“ Wenn der Insolvenzverwalter entscheidet die Belieferung wird eingestellt, ist es wichtig zu wissen, wann - zu welchem Zeitpunkt? Entweder er erfährt das über die Internetseite des Insolvenzverwalters oder er kann direkt seinen zuständigen Netzbetreiber anrufen und erfragen, ob schon im System hinterlegt ist, wann die Belieferung eingestellt wird. Und wenn er jetzt weiß, dass ist der 15.12., sollte er auf jeden Fall an dem Tag den Zählerstand ablesen, diesen Zählerstand mitteilen, A) dem zuständigen Netzbetreiber, B) an den Insolvenzverwalter und C) wenn er denn natürlich in die Ersatzversorgung fällt und er nicht sofort den Anbieterwechsel durchführen kann, muss er das auch an den Grundversorger mitteilen.

Dorian Lötzer: Wenn ich mir jetzt überlege, dass also bei so einem Insolvenzfall gehen, ja dann einige mehr Arbeitsschritte auf mich zu kommen, als wir vorhin besprochen hatten. Sagen wir mal - das ist jetzt in der Coronasituation ganz spezifisch unwahrscheinlich - aber sagen wir mal, ich bin länger im Weihnachtsurlaub oder im Winterurlaub mit meiner Familie unterwegs und in der Zwischenzeit geht mein Anbieter insolvent. Ich krieg das alles gar nicht mit. Das passiert alles nicht oder ich verpenne es irgendwie an, genau den richtigen Tag die Zählerstände abzulesen oder den Insolvenzverwalter anzuschreiben. Was habe ich da für Konsequenzen? Ist das problematisch im dem Fall, dass dann irgendwie größere Kosten oder Probleme rechtliche Probleme auf mich zukommen? Wie sie da sich die Situation aus?

Hasibe Dündar: Also es ist so, wenn ich natürlich nicht an dem Tag den Zählerstand ablese, ist es jetzt auch nicht der Weltuntergang. Also ich kann auch nach 10 Tagen natürlich den Zählerstand ablesen, das wird dir jetzt nicht ein ganz gravierender Unterschied sein. Das werden paar Kilowattstunden sein. Also das ist jetzt gar nicht so schlimm.

Es ist wichtig, den Zählerstand deswegen abzulesen, weil wenn ich das nicht tue, wird dann geschätzt. Und das will ich ja gerade vermeiden. Weil, es mag ja sein, dass zu hochgeschätzt wird und ich zu viel zu bezahlen habe, was ja eigentlich nicht meinem tatsächlichen Stromverbrauch oder Gasverbrauch entspricht. Das heißt, man sollte auf jeden Fall zusehen, umgehend den Zählerstand mitzuteilen, auch wenn es mit paar Tage Verspätung ist, damit eine korrekte Schlussrechnung erstellt werden kann. Und die Schlussrechnung wird auch nicht von heute auf Morgen erstellt. Das dauert dann auch ein 2 Wochen oder auch bis zu 6 Wochen. Das heißt der Verbraucher hat hier noch Zeit. Es wird dann tatsächlich so sein, dass dann der Zählerstand nicht der korrekte Richtige ist, aber auf die paar Kilowattstunden kommt es auch nicht an.

Dorian Lötzer: Wie finde ich den raus, dass mein Anbieter insolvent gegangen ist? Werde ich dann benachrichtigt von dem Insolvenzberater?

Hasibe Dündar: Es gibt die Internetseite insolvenzbekanntmachungen.de, da kann man nachschauen, wenn man befürchtet, dass der Versorger gegebenenfalls in Insolvenz gegangen ist. Ansonsten macht es auch gleich schnell die Runde in den Medien, dass der Versorger in Insolvenz gegangen ist. Spätestens wenn der Insolvenzverwalter sich natürlich bei den Betroffenen meldet, dann erst, aber das wäre gegebenenfalls auch schon ein bisschen verspätet. Also man sollte schon immer die Medien - besonders jetzt wo ist diese ja Hochphase mit den Preisen besteht und die Versorger auch so ein bisschen, ja, ich sag mal finanziell zum Teil in Schieflage geraten sind – besteht natürlich die hohe Gefahr, dass jetzt noch einige Insolvenzen in der in der Warteschleife sind.

Deshalb sollte man auf jeden Fall die Medien noch verfolgen oder auf die Internetseite gehen und dort (also Internetseite insolvenzbekanntmachungen.de) und dort nachschauen.

Dorian Lötzer: Was ist denn, wenn ich mich jetzt nicht zu diesen Sachen sehr viel informieren und ich sehe auf einmal einene Nachricht von wegen „mein Anbieter ist insolvent gegangen.“ Ich habe noch von niemandem irgendwie eine Benachrichtigung dazu erhalten. Was ist denn mein erster Handlungsschritt also an wen wende ich mich, um rauszufinden, was jetzt als Nächstes anliegt oder wer der Insolvenzberater oder Beraterin ist?

Hasibe Dündar: Der Insolvenzverwalter wird immer genannt auf der Internetseite. Also das heißt, da weiß ich, wer der Insolvenzverwalter ist und an ihn wende ich mich dann. Und man sollte auf jeden Fall zusehen, dass man nicht mehr an die alte Bankverbindung bezahlt, aber das wird doch recht schnell bekanntgegeben.

Dorian Lötzer: In beiden Fällen, die wir jetzt ein bisschen besprochen hatten, also „was passiert, wenn ich kündige?“ „Was passiert, wenn der Anbieter die Versorgung einstellt?“ „Was passiert, wenn der Versorger in Insolvenz geht?“ sprechen wir ja entweder von dem Wechsel in die Ersatz- und Grundversorgung oder den Wechsel zu einem anderen Anbieter. Wie wechsele ich denn am besten den Anbieter? Also in der Regel ist es ja glaube ich so, dass die Grundversorgung schlechtere preisliche Konditionen hat als Sonderanbieter. Was sind denn so die Handhabung, wenn ich den Anbieter wechseln will? Worauf muss ich achten und wie gehe ich da vor?

Hasibe Dündar: Also auf jeden Fall hast du recht. Früher waren die Grundversorgungstarife tatsächlich teurer als die Tarife in den Sonderverträgen, also jetzt derzeit aktuell stellen wir schon fest, dass die Grundversorgungstarife beispielsweise bei Gas doch preiswerter sind. Also, das heißt, die Verbraucher sollten da tatsächlich mal auf die große Suche gehen oder auf die große Recherche und auch mal bei den Grundversorger mal nachschauen, wie dort die Tarife sind, dann werden sie vielleicht viel besser aufgehoben rein vom Preis her im Grundversorgungstarif.

Wie wechsle ich? Also wenn ich jetzt beispielsweise: Ich habe die Preiserhöhungsmitteilung erhalten und ich spreche die Sonderkündigung aus. Dann sollte ich auf jeden Fall zusehen, einen neuen Anbieter zu finden. Es gibt natürlich die große Palette und das ganz große Angebot es gibt viele Versorger. Und wie finde ich den passenden Versorger? Das passende Angebot für mich? Die eine Option ist natürlich, man geht auf die einzelnen Internetseiten der Versorger. Da brauch ich wahrscheinlich Tage, wenn nicht noch länger.

Dorian Lötzer: Da bin ich eine Weile unterwegs, ja.

Hasibe Dündar: Genau. Oder ich geh auf Vergleichsportale. Da gehe ich auf ein Vergleichsportal und gibt da ein was ist mein tatsächlicher Verbrauch in einem Jahr? Wie viele Personen leben im Haushalt und so weiter. Hier ist es wichtig, dass man die Voreinstellungen erst mal weglässt. Voreinstellungen wie Bonuszahlungen, Prämien, Bündel Angebote, weil man sollte erst mal schauen was ist denn der reine Tarifpreis der Angeboten wird? Wenn man jetzt meint, das passende Angebot gefunden zu haben, oder die passenden 3 Versorger gefunden zu haben, sollte man auch noch auf andere Vergleichsportale gehen. Also man sollte nicht nur sich beschränken auf ein Vergleichsportal, sondern auf mehrere, um zu schauen, ob vielleicht auf dem anderen Vergleichsportal es viel bessere Angebote gibt.

So. Und wenn man jetzt sich auf ein-zwei beschränkt hat, sollte man auf die Internetseite des Versorgers gehen und dort nochmal nach dem Angebot schauen. Weil wir merken auch manchmal, dass die Vergleichsportale die Angebote nicht aktualisiert haben. Oder durch Bonuszahlungen, Prämien, Bündelangebote hört sich das sehr verlockend an, aber wenn man das alles rausnimmt, ist es viel teurer.

Wenn man jetzt meint „ne, ich bleib bei dem Vergleichsportal und schließe dort meinen Vertrag ab,“ sollte man auf jeden Fall die die Seite - also man sollte auch Screenshots machen auf der Seite. Weil es mag ja auch sein, dass das, was mir dort angeboten wird, wird wahrscheinlich vielleicht in der Auftragsbestätigung so nicht angeboten oder so nicht zusammengefasst. Um diese Missverständnisse zu vermeiden, sollte ich auf jeden Fall Screenshots von denen Seiten des Vergleichsportals machen mit den Vertragsangeboten. Also damit ich später weiß „ah, ja das und das wurde mir angeboten und das was mir angeboten worden ist, dass alles auch in der Auftragsbestätigung auch aufgelistet und bestätigt worden.“

Und wenn nein muss man hier sofort reagieren und dann ist immer die Frage „an wen wende ich mich jetzt an das Vergleichsportal oder an den Versorger?“ Also gibt es da manchmal so ein bisschen Schwierigkeiten.

Dorian Lötzer: Am einfachsten ist es immer direkt mit dem Anbieter den Vertrag abzuschließen.

Hasibe Dündar: Genau würden wir raten. Also man soll auf jeden Fall Vergleichsportale in Anspruch nehmen, aber nur zur Entscheidungsfindung und dann aber später tatsächlich nochmal ein bisschen auf die Suche gehen oder auf die Recherche auf den jeweiligen Internetseiten.

Was auch hier wichtig ist, wenn ich jetzt im Rahmen meines Sonderkündigungsrechts den Vertrag beende und glaube, jetzt einen ziemlich günstigen Anbieter gefunden zu haben und gut recherchiert zu haben, man sollte immer auch nach Bewertungen auf Internetseiten schauen. Bitte nicht auf den jeweiligen Internetseiten des Versorgers. Weil die könnten ja auch gegebenenfalls negative Bewertung löschen. Sondern auf anderen Internetseiten und zu sehen gibt es da Beschwerden, gibt es da Auffälligkeiten? Hat schon dieser Versorger, den ich jetzt so toll finde in einem Bundesland die Belieferung eingestellt? Gibt es irgendwie Auffälligkeiten mit drastischen Preiserhöhungen bei diesem Versorger?

Wenn man jetzt meint, da gibt es Auffälligkeiten, dann sollte man die Hände davon wegnehmen. Wir haben immer wieder Verbraucher, die sagen ich habe einen Vertrag abgeschlossen und im Nachhinein, als ich recherchiert habe, habe ich so viele schlechte Bewertungen gesehen. Das heißt man sollte auf jeden Fall gut recherchiert haben.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und von daher bitte kontrollieren Sie, überprüfen Sie immer ihren gut gefundenen Versorger, damit sie später keinen Ärger haben.

Dorian Lötzer: Das ist doch ein guter Tipp zum Ende. Ich glaube, wir haben das Thema ganz gut in umrundet. Vielen Dank Hasibe Dündar, dass du uns diese Fragen beantwortet hast und ich hoffe, wir sind jetzt alle ein wenig schlauer, was die ganzen Probleme um Energieversorger angeht.

Das war mein Gespräch mit Hasibe Dündar. Wenn ihr mehr Infos zu Nutzung und Risiken von Vergleichsportalen wissen wollt, haben wir schon eine eigene Folge dazu produziert, die ich in den Shownotes verlinke.

Wenn euch die Folge gefallen hat, könnt ihr uns gerne in allen gängigen Podcast Plattformen abonnieren. Kontaktieren kann man mich per E-Mail an podcast@vz-bln.de. Mehr Infos gibt es wie immer auf verbraucherzentrale.de.

Mein Name ist Dorian Lötzer, und heute haben wir Energielieferverträge genau genommen. Die nächste Folge gibt es im neuen Jahr. Ich wünsche frohe Feiertage!

 

Fragen und Kommentare können Sie gerne an podcast@vz-bln.de schicken!

BMUV-Logo

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.