Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Advent, Advent, der Zähler rennt: Energie sparen beim Streamen

Pressemitteilung vom
Die Adventszeit lädt dazu ein, es sich in den eigenen vier Wänden gemütlich zu machen. Streamingdienste wie YouTube, Netflix oder Amazon Prime gehören dabei für viele zum festen Programm. Doch das gemütliche Filmvergnügen hat auch seine Schattenseiten: Es verbraucht erhebliche Mengen an Energie. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, wie sich der Energieverbrauch beim Streamen senken lässt.

Eine lächelnde Frau mit weißen Kopfhörern und einer Schale Popcorn , die nachts im Internet Fernsehen schaut.
Off

In vielen Haushalten hat das Streaming das klassische Fernsehen längst abgelöst. Doch was viele nicht wissen: Für das Speichern und Übertragen der Videos sind riesige Serverfarmen nötig, deren Betrieb enorm energieintensiv ist. Dieser Energieverbrauch wirkt sich erheblich auf die CO₂-Bilanz aus.

„Auf Streaming komplett zu verzichten, ist unrealistisch. Aber wer diese Dienste nutzt, sollte sich der damit verbundenen Umweltauswirkungen bewusst sein“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Zum Vergleich: Eine Stunde Video-Streaming verursacht etwa so viele Emissionen wie eine Autofahrt von einem Kilometer.

Ein erheblicher Teil des weltweiten Datenverkehrs entfällt auf Videos. Bei einem täglichen Videokonsum von 3,5 Stunden in hoher Qualität entstehen pro Jahr etwa 65 Kilogramm CO₂.

Fünf Tipps für klimafreundlicheres Streamen

  • Tipp 1: Laden Sie Musik einmal herunter und speichern Sie diese lokal, anstatt sie immer wieder neu zu streamen. Schalten Sie außerdem die Autoplay-Funktion aus, damit nur Videos geladen werden, die Sie tatsächlich ansehen möchten.
  • Tipp 2: Audiodateien verbrauchen weniger Datenvolumen als Videos. Nutzen Sie daher Musikstreaming-Dienste, wenn Sie nur Musik hören möchten.
  • Tipp 3: Streaming über das Mobilfunknetz ist energieintensiver als über eine LAN-Verbindung. Wer also sein WLAN-Netzwerk oder besser noch ein LAN-Kabel nutzt, ist umweltfreundlicher unterwegs.
  • Tipp 4: Geräte mit großen Bildschirmen verbrauchen mehr Strom als solche mit kleineren Bildschirmen. Außerdem: Es muss nicht immer 8K-Qualität sein. Mit einer niedrigeren Bildauflösung lässt sich ebenfalls Strom sparen.
  • Tipp 5: Nutzen Sie Ihre Geräte möglichst lange und achten Sie bei Neuanschaffungen auf energieeffiziente Modelle. Labels wie das EU-Energielabel, der Blaue Engel oder TCO Certified bieten Orientierung.

Bei Fragen zu energieeffizienten Geräten und zum Stromsparen im Haushalt helfen die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.