Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Auf eigenen Füßen: Energiesparen im Blick bei der ersten eigenen Wohnung

Pressemitteilung vom
Die ersten eigenen vier Wände – da ist die Freude beim Einzug oft groß. Doch gerade bei den aktuellen Energiepreisen lohnt es sich, auch den Strom- und Wärmeenergie-Verbrauch der zukünftigen Wohnung im Blick zu haben. Diese Tipps der Verbraucherzentrale Thüringen helfen dabei.
Eine junge Frau küsst ein Sparschwein
Off

Tipp 1: Stromverbrauch

Bei geschenkten oder günstigen Elektro-Großgeräten ist Vorsicht angebracht. Der alte Kühlschrank der Eltern kann im Unterhalt rasch deutlich teurer werden als ein energiesparendes Neugerät. Die Energielabel auf den Geräten helfen beim Vergleich.

Neben den klassischen Haushaltsgeräten gehören inzwischen Multimedia und Kommunikation zu den Strom-Großverbrauchern im Haushalt. Das gilt vor allem für sehr leistungsfähige PCs und große TV-Geräte. Aber auch WLAN-Router sind Stromfresser, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind.

Wer bei der Beleuchtung auf LED und weniger auf die nicht mehr gebräuchlichen Glüh- und Halogenlampen setzt, kann seinen Stromverbrauch ebenfalls senken.

Tipp 2: Heizung und Warmwasser

Den größten Einfluss auf den Heiz-Energieverbrauch hat die Raumtemperatur. Temperaturen zwischen 18° Celsius im Schlafzimmer und 21° Celsius im Wohnzimmer reichen meistens aus. Außerdem ist es ratsam, nur die Räume zu beheizen, die auch tatsächlich genutzt werden.

Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur abgesenkt werden. Gut zu wissen: Die Räume werden nicht schneller warm, wenn das Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.

Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Wasser benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält, spart am meisten.

Tipp 3: Wahl des Stromversorgers

Mit dem ersten Stromverbrauch in der neuen Wohnung schließen die Mieter einen Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger. Wenn nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit einem anderen Stromversorger unterschrieben wurde, kann ein solcher Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von nur zwei Wochen wieder gekündigt werden.

Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif. Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände unbedingt in einem Protokoll erfasst werden.

Tipp 4: Abschläge und Abrechnung

Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift.

Gerade in der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden.

Weitere Tipps zum Stromsparen 

  • Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abtauen, Kühlschrank auf +7°C und Gefrierschrank auf -18°C einstellen
  • Wäsche bei möglichst nicht mehr als 30°C waschen; statt Wäschetrockner: Wäsche auf die Leine hängen
  • Computer in längeren Pausen ausschalten und vom Stromnetz trennen; Monitor auf Eco-Modus stellen
  • nicht benötigte Funktionen des Routers deaktivieren und Router nachts ausschalten, zum Beispiel über eine Zeitsteuerung
  • je größer der Bildschirm, desto höher der Stromverbrauch des Fernsehers: 65 Zoll verbrauchen ca. doppelt so viel wie 55 Zoll
  • Fernseher im Eco-Modus verwenden und Auto-Stand-By beim Fernseher verwenden
  • LED-Lampen verwenden; Glüh- und Halogenlampen vorzeitig austauschen.

Weitere Spartipps fürs Heizen

  • Räume nicht überheizen
  • Raumheizung bei Abwesenheit herunterdrehen
  • mit elektronischen Heizkörperthermostaten die Raumtemperatur programmieren und genauer einstellen
  • keine Möbel vor Heizkörper stellen und Heizkörperverkleidungen entfernen
  • Rollläden und Vorhänge reduzieren den Wärmeverlust von Fenstern

Weitere Spartipps für den Warmwasserverbrauch 

  • Sparduschköpfe reduzieren den Durchfluss um bis zu 50 Prozent
  • duschen mit begrenzter Dauer statt zu baden
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.